Einstellung ZV

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
Antworten
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#1

13.12.2011, 19:03

ZPO § 775 Nr. 1; InsO § 308 Abs. 1
Eine Zwangsvollstreckung aus einem bereits vorhandenen Titel kann nicht allein deshalb nach § 775 Nr. 1 ZPO eingestellt werden, weil ein festgestellter Schuldenbereinigungsplan vorliegt.
- BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011, VII ZB 118/09 -

S. Geiselmann
Antworten