Monatsanfangsproblem

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
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Geiselmann
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#1

23.08.2011, 18:36

ZPO § 835 Abs. 4 Satz 1, § 850 k Abs. 1
Die im Rechtsmittelverfahren vorzunehmende Beurteilung von noch nicht angeschlossenen Sachverhalten zur
„Monatsanfangsproblematik“ des Pfändungsschutzkontos hat auch dann nach den durch das Zweite Gesetz zur
erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenord-
nung vom 12. April 2011 geänderten § 835 Abs. 4 Satz 1, § 850k Abs. 1 ZPO zu erfolgen, wenn die Pfändung vor
Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden hat.
- BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011, VII ZB 85/10 -

S. Geiselmann
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