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Mehrere Drittschuldner

Verfasst: 06.06.2011, 18:18
von Geiselmann
RVG § 22
Beantragt ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Forderungen des Schuldners gegen drei Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollen, bezieht sich seine Tätigkeit auf drei Gegenstände. Eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte kommt nicht in Betracht, soweit die Gegenstände wirtschaftlich identisch sind.
- BGH, Beschluss vom 10.03.2011, VII ZB 3/10 -

S. Geiselmann

Re: Mehrere Drittschuldner

Verfasst: 06.06.2011, 20:35
von rosa
:shock: :thx :thx :thx

Re: Mehrere Drittschuldner

Verfasst: 06.06.2011, 20:48
von gkutes
also die Leute kommen manchmal auf Ideen... Irre... :lol:

Re: Mehrere Drittschuldner

Verfasst: 08.09.2011, 16:04
von Adelia
Ich verstehe das mit den drei Gegenständen nicht. Kann ich dann drei mal die 0,3 Nr. 3309 VV RVG abrechnen?

Re: Mehrere Drittschuldner

Verfasst: 24.02.2014, 11:25
von Janaaa
Ich habe hierzu auch mal eine Frage...

Ich habe zwei Titel. Einmal ein Anerkenntnisurteil und einmal einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Ich möchte jetzt einen Pfüb (für beide Titel zusammen) beantragen mit 3 Drittschuldner drin. Wie oft kann ich jetzt die Gebühr abrechnen, wenn ich einen Pfüb Antrag stelle oder ist es sinnvoller, 3 verschiedene Anträge zu stellen?

Re: Mehrere Drittschuldner

Verfasst: 24.02.2014, 11:26
von Soenny
Das ist das Unterforum für Rechtsprechung, bitte die Frage neu im entsprechenden Unterforum ZV stellen :thx