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Oliverreinhardt2
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#1
07.01.2023, 12:24
Die Verordnungen über die Formulare der ZV wurden überarbeitet und die neue VO ist am 22.12.22 in Kraft getreten. Die alten Vordrucke können noch bis zum 30.11.2023 genutzt werden.
Die neuen Formulare findet man beimhttps://www.bmj.de/DE/Service/Formulare ... F.2_cid297. Diese beinhalten neue Pfüb, neue GV-Aufträge, neue Durchsucher. Das wird eine komplette Umstellung, da die gewünschten Änderungen nicht übernommen wurden und bewährtes mit unübersichtlichem ersetzt wird. 
Gruß
Olli
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Der Zufall geht Wege, da kommt Absicht gar nicht hin.
Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn), mächtig.
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Tigerle
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#2
09.01.2023, 07:23
Das habe ich mir beim Seminar letztes Jahr auch gedacht, statt bessere Übersicht wird es unübersichtlicher. Sinnvolle Änderung ist echt was anderes
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Oliverreinhardt2
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#3
19.01.2023, 10:20
Tigerle hat geschrieben: ↑09.01.2023, 07:23
Das habe ich mir beim Seminar letztes Jahr auch gedacht, statt bessere Übersicht wird es unübersichtlicher. Sinnvolle Änderung ist echt was anderes
Da hast du vollkommen Recht, schade das ich spaßeshalber das "neue PfÜB-Formular" noch net in RA-Micro nutzen kann, um die Reaktion des AG mal zu sehen

Gruß
Olli
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Anahid
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#4
19.01.2023, 12:34
Wenn Du das Gericht ärgern willst und mal zuviel Zeit hast, machst Du den PfÜB über das online verfügbare neue Formular.

Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. 
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Oliverreinhardt2
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#5
19.01.2023, 12:36
Anahid hat geschrieben: ↑19.01.2023, 12:34
Wenn Du das Gericht ärgern willst und mal zuviel Zeit hast, machst Du den PfÜB über das online verfügbare neue Formular.
Da freue ich mich drauf

Gruß
Olli
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