Kein Verfahrenskostenvorschuss für außergerichtliche Kosten

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Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
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#1

21.03.2025, 11:36

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.02.2025 – XII ZB 187/24

Die zwischen getrenntlebenden Ehegatten bestehende Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses erstreckt sich nicht auf die Kosten einer vor- oder außergerichtlichen Rechtsberatung oder Vertretung.
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