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Fristversäumnis durch Rechtsanwalt, § 130d ZPO

Verfasst: 21.02.2023, 13:25
von Oliverreinhardt2
Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis - hier Berufungseinlegung - bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2023 – VIII ZB 41/22

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