Fristversäumnis durch Rechtsanwalt, § 130d ZPO

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Oliverreinhardt2
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#1

21.02.2023, 13:25

Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis - hier Berufungseinlegung - bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2023 – VIII ZB 41/22

https://www.iww.de/quellenmaterial/id/233870
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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