Re: beA-Pflicht für Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Verfasst: 15.05.2023, 15:35
Hab jetzt bei Burhoff nachgelesen: es gibt offenbar auch eine Entscheidung des OLG FFM
OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 28.02.2023 – 1 Ss-OWi 1460/22
Leitsatz des Gerichts: Die Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid unterliegt auch nach der Einführung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten nicht der Formvorschrift gemäß § 110c OWiG, § 32d Satz 2 StPO.
Damit wir uns nicht falsch verstehen - ich werde weiterhin elektronisch und mit qeS einreichen. Schön und gut, dass es jetzt 2 OLG-Entscheidungen dagegen gibt, aber was das KG dazu sagt, weiß ich weiterhin nicht.
OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 28.02.2023 – 1 Ss-OWi 1460/22
Leitsatz des Gerichts: Die Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid unterliegt auch nach der Einführung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten nicht der Formvorschrift gemäß § 110c OWiG, § 32d Satz 2 StPO.
Damit wir uns nicht falsch verstehen - ich werde weiterhin elektronisch und mit qeS einreichen. Schön und gut, dass es jetzt 2 OLG-Entscheidungen dagegen gibt, aber was das KG dazu sagt, weiß ich weiterhin nicht.