§ 542 Abs. 2 ZPO

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grete
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#1

28.10.2019, 10:10

Hallo,

ich habe zwei Urteile mit dem Hinweis

einmal
die Revision war nicht zuzulassen, da es an den erforderlichen Voraussetzungen fehlt ("" 542 Abs. 1....)

und
ein Ausspruch zur vorl. Vollstreckhbarkeit bedurfte es nicht, da das Urteil gem. § 542 Abs. 2 ... keinem Rechtsmittel unterliegt.

Ich kann doch jetzt bei beiden den Rechtskraftvermerk einholen oder? :patsch
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#2

28.10.2019, 10:36

Wofür brauchst Du einen Rechtskraftvermerk? Hier ist ja mit Sicherheit nicht die vorläufige Vollstreckbarkeit festgestellt worden. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
grete
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#3

28.10.2019, 10:40

Muss ich keinen Zustellvermerk einholen?
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#4

28.10.2019, 10:42

Selbstverständlich benötigst Du einen Zustellvermerk. Aber was hat der Zustellvermerk mit dem Rechtskraftvermerk zu tun? :schock
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
grete
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#5

28.10.2019, 10:55

Leider ist meine Kollegin nicht da und ich bin keine Refa
Was muss ich jetzt vorbereiten?
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#6

28.10.2019, 11:44

Dann schreib bitte in Deine Berufsbezeichnung, dass Du keine Refa bist, sondern nur Aushilfe im Anwaltsbüro. "Rechtsanwaltsgehilfin" war die Berufsbezeichnung bevor die in Rechtsanwaltsfachangestellte geändert wurde, sodass ich bei Deiner Berufsangabe einfach davon ausgegangen bin, dass es sich um eine Kollegin in ungefähr meinem Alter handelt.

Die Frage ist, ob die Urteile, die Dir vorliegen, überhaupt vollstreckbar sind. Wird der Gegner zu irgendwelchen Leistungen verurteilt? Wenn ja, dann schreibst Du einfach nur ans Gericht:

In Sachen X / Y, Az.: …. wird beantragt, dem Kläger/der Klägerin (was immer da zutrifft) eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ……. zu erteilen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
grete
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#7

28.10.2019, 12:04

Habe ich schon erledigt. Trotzdem Danke Anahid. Ja Du hast Recht, als ich das eingetragen habe, wusste ich nicht, dass es die Bezeichnung "Rechtsanwaltsgehilfin" mal gab. Ich bin mehr für das Organisatorische zuständig und helfe manchmal aus.
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