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Antrag nach § 321 II ZPO bei formloser Zustellung

Verfasst: 12.03.2019, 17:26
von 13
LS
Die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags entsprechend § 321 II ZPO beginnt bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung.

BGH, Beschl. v. 18.12.2018 – II ZB 21/16


juris