Antrag nach § 321 II ZPO bei formloser Zustellung

In dieser Kategorie kannst du alle sonstige Rechtsprechung, die für RA-Fachangestellte / ReNos im RA-Bereich wichtig ist, eintragen und suchen.
Antworten
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#1

12.03.2019, 17:26

LS
Die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags entsprechend § 321 II ZPO beginnt bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung.

BGH, Beschl. v. 18.12.2018 – II ZB 21/16


juris
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten