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Arbeitsgerichtl. Urteil - Berufung nicht ges zugelassen

Verfasst: 27.03.2018, 12:33
von Kellerin
Hallo zusammen, :wink1

ich habe eine Frage:
Ich habe ein arbeitsgerichtliches Urteil, in welchem die Berufung nicht gesondert zugelassen worden ist. Der Streitwert wurde auf € 2.607,53 festgesetzt. Es geht um eine Zahlungsklage. In den Entscheidungsgründen heißt es am Schluss:
"Die Entscheidung über die nicht gesonderte Zulassung der Berufung ist nach § 64 Abs. 3 a ArbGG ergangen. Zulassungsgründe gemäß § 64 Abs. 3 ArbGG sind nicht gegeben. Unberührt bleibt die gesetzlich zugelassene Berufung gemäß § 64 Abs. 2 ArbG."

Gerade der letzte Satz ist für mich widersprüchlich zum Rest. Kann ich nun Berufung einlegen? Ich habe schon recherchiert, finde aber nicht wirklich etwas Konkretes. Vielleicht hat jemand von Euch schon einmal dieses Problem gehabt?

VG Kellerin :wink2

Re: Arbeitsgerichtl. Urteil - Berufung nicht ges zugelassen

Verfasst: 27.03.2018, 12:36
von Anahid
Hast Du mal den § 64 ArbGG gelesen?

Re: Arbeitsgerichtl. Urteil - Berufung nicht ges zugelassen

Verfasst: 28.03.2018, 11:31
von jojo
Wo ist das Problem ? Ist doch recht eindeutig.