Beweiskraft der ZU für ein vorgeblich nicht erhaltenes Schriftstück:
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/be ... ck-3123959
Beweiskraft der ZU
- z0rr0
- Forenfachkraft
- Beiträge: 108
- Registriert: 18.05.2017, 06:43
- Beruf: Notariatsmitarbeiter & Dipl.-RPfl. (FH)
- Software: TriNotar
- Wohnort: NRW
So sieht das aus. Leider tritt der Fall "Habe ich nie bekommen" noch viel zu oft auf
...das haben wir schon immer so gemacht.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Allerdings kaum mit Erfolg - der Urkunde sei Dank.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- z0rr0
- Forenfachkraft
- Beiträge: 108
- Registriert: 18.05.2017, 06:43
- Beruf: Notariatsmitarbeiter & Dipl.-RPfl. (FH)
- Software: TriNotar
- Wohnort: NRW
Allerdings
...das haben wir schon immer so gemacht.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.