Beweiskraft der ZU

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#1

26.06.2017, 18:39

Beweiskraft der ZU für ein vorgeblich nicht erhaltenes Schriftstück:

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/be ... ck-3123959
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#2

26.06.2017, 19:52

So sieht das aus. Leider tritt der Fall "Habe ich nie bekommen" noch viel zu oft auf ;)
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

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#3

26.06.2017, 21:27

Allerdings kaum mit Erfolg - der Urkunde sei Dank. :P :mrgreen:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#4

27.06.2017, 18:24

Allerdings 8)
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

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