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Antrag Verlängerung Berufungsbegründung

Verfasst: 02.03.2017, 17:40
von IchBin
ZPO § 520 Abs. 2 Satz 3
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird, sofern er erhebliche Gründe wie Arbeitsüberlastung oder Urlaubsabwesenheit dargelegt hat.
ZPO § 233 Abs. 1 Satz 1 B, C
Der Rechtsanwalt muss sich nicht darüber vergewissern, ob seinem erstmaligen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wurde, wenn er nach dem Inhalt der mitgeteilten Gründe auf eine Verlängerung vertrauen durfte.
BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - LG Bremen, AG Bremen

Re: Antrag Verlängerung Berufungsbegründung

Verfasst: 19.04.2017, 12:29
von RABecker
Das ist eine sehr erfreuliche Entscheidung, da das Kammergericht sich damit manchmal etwas schwer getan hat.