Rechtliches Gehör

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

30.03.2016, 22:00

Rechtliches Gehör zu Stellungnahmen der Gegenseite ist vor Zugang einer gerichtlichen Entscheidung zu gewähren.
BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15

http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entsche ... 55015.html
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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