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Fristenkalender grds. nichts für Azubis!

Verfasst: 01.01.2016, 17:40
von 13

Fristenkalender beim Rechtsanwalt - Nichts für den Azubi?

Der Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 407/12) hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt die Eintragung und Überwachung von Fristen und Terminen grundsätzlich nicht auf noch auszubildende Kräfte übertragen darf, denen die notwendige Erfahrung fehlt.

BGH, Beschl. v. 11.11.2015 - XII ZB 407/12

Weiter:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile ... -den-azubi

Re: Fristenkalender grds. nichts für Azubis!

Verfasst: 01.01.2016, 19:10
von online
Es ist eigentlich schlimm, dass der BGH so was überhaupt ausdrücklich entscheiden muss.

Re: Fristenkalender grds. nichts für Azubis!

Verfasst: 01.01.2016, 23:16
von 13
Oder anders: Es ist schlimm, dass so manche RAe den BGH dazu zwingen, so etwas entscheiden zu müssen...

Re: Fristenkalender grds. nichts für Azubis!

Verfasst: 04.01.2016, 09:35
von Hühnerhaufen
Mir läuft immer ein Schauer über den Rücken, wenn ich hier lese, dass Azubis für die Eintragung der Fristen zuständig sind und man auch noch Stolz darauf ist ....

Hühnerhaufen

Re: Fristenkalender grds. nichts für Azubis!

Verfasst: 04.01.2016, 10:21
von Tatjana H.
Ja mir auch, aber mal unter uns..... mein alter Chef der hatte - bis ich übernommen wurde - immer NUR Azubis in der Kanzlei. Keine ausgelernten Kräfte und dem war das voll egal.