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Unterschrift PB
Verfasst: 30.10.2015, 17:05
von 13
Die aus einem Blankoexemplar ausgeschnittene und auf die Telefax- Vorlage eines bestimmenden Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift und Berufungsbegründung) geklebte Unterschrift des PB einer Partei erfüllt nicht die an eine eigenhändige Unterschrift nach § 130 Nr. 6 i.V.m. § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5 ZPO zu stellenden Anforderungen.
BGH, Beschl. v. 27.08.2015 - III ZB 60/14
NJW 2015, 3246
Re: Unterschrift PB
Verfasst: 30.10.2015, 17:12
von Languste
Auf dem Fax sieht doch kein Mensch, ob das aufgeklebt wurde oder wirklich unterschrieben!
Re: Unterschrift PB
Verfasst: 30.10.2015, 17:21
von 13
Da bin ich mir beileibe nicht sicher... offensichtlich ist ein solcher Versuch ja schon aufgeflogen.
Re: Unterschrift PB
Verfasst: 30.10.2015, 18:06
von Adora Belle
Schlecht gemacht halt.
Oder schlecht vorgetragen.
Re: Unterschrift PB
Verfasst: 30.10.2015, 18:17
von Maddien
Der hatte tatsächlich vorgetragen, dass die "verdächtige Linie" auf dem Telefax durch Zusammenkopieren entstanden ist. Wenn ich es richtig erinnere ist besonders blöd gewesen, dass der "Kopierer" selber Anwalt war, also im Grunde einfach selber iV hätte unterschreiben können.
Ah, hier
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/Urte ... ungFDZVR20
Re: Unterschrift PB
Verfasst: 31.10.2015, 19:57
von Jupp03/11
Maddien hat geschrieben:Der hatte tatsächlich vorgetragen, dass die "verdächtige Linie" auf dem Telefax durch Zusammenkopieren entstanden ist. Wenn ich es richtig erinnere ist besonders blöd gewesen, dass der "Kopierer" selber Anwalt war, also im Grunde einfach selber iV hätte unterschreiben können.
Ah, hier
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/Urte ... ungFDZVR20
das konnte er nicht, weil er nicht zugelassen war.