Rechtsprechung VKU-Anzeige von Polizei an RA

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Ayla
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#1

05.03.2014, 09:39

Hallo,

in Unfallsachen bittet mich Cheffe immer bei der Polizei anzurufen und um Übersendung der VKU-Anzeige zu bitten. Ich kann mir dann jedes Mal Genöle anhören, dass wir uns an die StA wenden müssten, dass müssten ich und mein Chef doch besser wissen als sie... bla bla...

Mein Chef meinte zu mir, dass es aber eine Entscheidung gäbe, dass die VKU-Anzeige an den RA herauszugeben sei. Er wollte mir das heraussuchen. Dies ist aber bis heute nicht geschehen...

Weiß jemand, welche Entscheidung das sein soll?

Hab nämlich grad wieder eine Akte auf dem Tisch, wo ich mir das Genöle garantiert wieder anhören darf ;)

Danke
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Adora Belle
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#2

05.03.2014, 17:45

Nö, kenn ich nicht. Soll er mal selber finden. Dann bitte hier posten, die Entscheidung. :pfeif
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Ayla
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#3

06.03.2014, 10:02

:lol:
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Ayla
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#4

06.03.2014, 10:45

Quelle: FahrKom GmbH, Paderborn
Akteneinsicht
Sehr häufig leistet die gegnerische Haftpflichtversicherung keiner oder nur teilweise bzw. pauschale Zahlungen mit dem Hinweis, dass die Haftung noch nicht bzw. noch nicht vollständig geklärt ist. Verbunden damit ist oft der Hinweis, dass zur vollständigen Beurteilung der Haftungsfrage die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakten notwendig ist. Ist der geschädigte Kunde nicht anwaltlich vertreten, wird die Versicherung in der Regel eigene Anwälte mit der Akteinsichtnahme bzw. der Anforderung eines Ermittlungsaktenauszugs beauftragen. Wenn der geschädigte Kunde anwaltlich vertreten ist, kann dessen Anwalt Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde nehmen. Das kann sich in die Länge ziehen, wenn etwa bei dem Unfallgeschehen auch Verletze oder gar Tote zu beklagen sind. In diesem Fall erfolgt normalerweise eine Akteneinsichtsmöglichkeit erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Falls hier z.B. unfallanalytische Sachverständigengutachten eingeholt und erstellt werden, kann es durchaus Monate dauern, in denen der Geschädigte seine Ansprüche nicht vollständig durchsetzen kann. Es sollte beachtet werden, dass weder der Geschädigte selbst noch z.B. das Autohaus berechtigt sind, einen Aktenauszug d.h. einen Auszug aus den amtlichen Ermittlungsakten, anzufordern. Dies bleibt der anwaltlichen Vertretung entweder der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder des Geschädigten vorbehalten. Die Anwälte von Geschädigten betreiben oft nicht mit entsprechendem Nachdruck die Akteneinsichtnahme. Deshalb ist es oft unbekannt, dass in verschiedenen Bundesländern die Polizeibehörden ermächtigt sind, einer anwaltlichen Vertretung auf deren Anforderung die ersten Seiten der so genannten Verkehrsunfallanzeige zu übersenden. Aus dieser ergeben sich die Beteiligen und der Unfallsachverhalt und auch die verwarnten Unfallbeteiligen. Dies gilt in diesen Bundesländern in jedem Fall bei reinen Sachschäden. Soweit Körperschäden mit eingetreten sind, kann die Polizei ebenfalls einen derartigen Aktenauszug relativ schnell und vorab übersenden, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Polizeibehörde zustimmt.


Das hab ich nun finden können.
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Adora Belle
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#5

06.03.2014, 10:58

Jo, da buddelt Ihr m.E. auf der völlig falschen Baustelle. Die Rechtsprechung sagt, dass die Regulierung gerade nicht von der Akteneinsicht abhängig gemacht werden darf. Der Druck sollte also vielmehr an den gegnerischen Haftpflichtversicherer gehen. Der hat 4-6 Wochen Zeit zur Regulierung, ggf. unter Vorbehalt der Rückforderung. Ansonsten wird eben geklagt.
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Anahid
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#6

06.03.2014, 12:16

Zunächst pflichte ich AB bei.

Und weiter ergibt sich aus dem, was Du da gefunden hast, noch immer keine Verpflichtung der Polizei. Da steht eindeutig drin, dass in verschiedenen Bundesländern die Polizei "ermächtigt" ist. Von verpflichtet les ich da überhaupt nix.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tiko73

#7

06.03.2014, 22:08

Wir haben letztens aus Bayern die Akte von der Polizei bekommen.
Haben uns darüber auch gewundert, weiß aber nicht, ob meine Cheffin da auch irgendwo ne Rechtsprechung dazu gefunden hatte :-|
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#8

06.03.2014, 22:47

Nun ja, wenn es um OWis geht, dann kommt die Akte ja von der Verfolgungsbehörde, und das ist erstmal die Polizei. AE über StA oder AA erhält man ja nur dann, wenn Straftaten vorgeworfen sind.
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