vorläufig vollstreckbar/Zahlung über GV/Anerkenntnis?

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pidellal
Kennt alle Akten auswendig
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#1

11.12.2012, 16:02

Meine Chef kam heute mit folgender Aufgabe auf mich zu: Gegen unsere Mandantschaft gab es ein vorläufig vollstreckbares Urteil. Die Gegenseite hat daraus direkt vollstreckt (was sie ja auch darf). Unsere Mandanten haben zur Vermeidung von Weiterungen an den GV Raten gezahlt. Hatten nicht das Geld für die Sicherheitsleistung. Die HF ist damit bezahlt. Jetzt behauptet der Richter, dass die Zahlungen ein Anerkenntnis darstellen würden, weil nicht unter Vorbehalt gezahlt wurde.

Kennt Ihr Rechtsprechung?
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