Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner
Verfasst: 02.08.2012, 14:52
Hallo,
gestern habe ich in unserer Tageszeitung in Urteil zu folgendem Fall gelesen.
Es handelt sich um die Frage, ob eine Kaution mit einem anderen Mietverhältnis verrechnet werden darf.
Der Fall:
Vermieter V vermietet an Mieter M eine Wohnung. Irgendwann kündigt M dieses Mietverhältnis undd zieht in eine andere Wohnung ein, die ebenfalls V gehört.
Auch dieses zweite Mietverhältnis endet durch Kündigung. V verrechnet nun offene Forderungen aus dem ersten Mietverhältnis mit der Kaution aus dem zweiten Mietverhältnis.
Das Gericht hat ihm das untersagt. Die Kaution sei nur für ein ganz bestimmtes Mietverhältnis (hier das zweite) gezahlt und kann auch nur mit Forderungen aus diesem zweiten Mietverhältnis verrechnet werden.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob folgendes möglich wäre:
Der Vermieter V erwirkt (rechtzeitig, vor Ablauf irgendwelcher Verjährungs- oder Verwirkungsfristen) einen Vollstreckungstitel wegen der Forderung aus dem ersten Mietverhältnis und pfändet mit diesem Titel die Kaution des 2. Mietverhältnisses.
Dies würde doch bedeuten, dass der Gläubiger und der Drittschuldner ein und dieselbe Person ist.
Möglich müsste das ja sein. Hattet ihr so was schon mal?
gestern habe ich in unserer Tageszeitung in Urteil zu folgendem Fall gelesen.
Es handelt sich um die Frage, ob eine Kaution mit einem anderen Mietverhältnis verrechnet werden darf.
Der Fall:
Vermieter V vermietet an Mieter M eine Wohnung. Irgendwann kündigt M dieses Mietverhältnis undd zieht in eine andere Wohnung ein, die ebenfalls V gehört.
Auch dieses zweite Mietverhältnis endet durch Kündigung. V verrechnet nun offene Forderungen aus dem ersten Mietverhältnis mit der Kaution aus dem zweiten Mietverhältnis.
Das Gericht hat ihm das untersagt. Die Kaution sei nur für ein ganz bestimmtes Mietverhältnis (hier das zweite) gezahlt und kann auch nur mit Forderungen aus diesem zweiten Mietverhältnis verrechnet werden.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob folgendes möglich wäre:
Der Vermieter V erwirkt (rechtzeitig, vor Ablauf irgendwelcher Verjährungs- oder Verwirkungsfristen) einen Vollstreckungstitel wegen der Forderung aus dem ersten Mietverhältnis und pfändet mit diesem Titel die Kaution des 2. Mietverhältnisses.
Dies würde doch bedeuten, dass der Gläubiger und der Drittschuldner ein und dieselbe Person ist.
Möglich müsste das ja sein. Hattet ihr so was schon mal?