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Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner

Verfasst: 02.08.2012, 14:52
von Rumpelstilzchen
Hallo,
gestern habe ich in unserer Tageszeitung in Urteil zu folgendem Fall gelesen.

Es handelt sich um die Frage, ob eine Kaution mit einem anderen Mietverhältnis verrechnet werden darf.

Der Fall:
Vermieter V vermietet an Mieter M eine Wohnung. Irgendwann kündigt M dieses Mietverhältnis undd zieht in eine andere Wohnung ein, die ebenfalls V gehört.

Auch dieses zweite Mietverhältnis endet durch Kündigung. V verrechnet nun offene Forderungen aus dem ersten Mietverhältnis mit der Kaution aus dem zweiten Mietverhältnis.

Das Gericht hat ihm das untersagt. Die Kaution sei nur für ein ganz bestimmtes Mietverhältnis (hier das zweite) gezahlt und kann auch nur mit Forderungen aus diesem zweiten Mietverhältnis verrechnet werden.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob folgendes möglich wäre:

Der Vermieter V erwirkt (rechtzeitig, vor Ablauf irgendwelcher Verjährungs- oder Verwirkungsfristen) einen Vollstreckungstitel wegen der Forderung aus dem ersten Mietverhältnis und pfändet mit diesem Titel die Kaution des 2. Mietverhältnisses.

Dies würde doch bedeuten, dass der Gläubiger und der Drittschuldner ein und dieselbe Person ist.

Möglich müsste das ja sein. Hattet ihr so was schon mal?

Re: Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner

Verfasst: 02.08.2012, 14:56
von lisa19
drittschuldner könnte ja auch der Arbeitgeber sein

Re: Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner

Verfasst: 02.08.2012, 15:27
von rosa
bestehen aus dem 2. Mietverhältnis keinerlei offene Forderungen?

(Die Antwort von lisa verstehe ich nicht)

Re: Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner

Verfasst: 02.08.2012, 15:28
von Majo
lisa19 hat geschrieben:drittschuldner könnte ja auch der Arbeitgeber sein
hö? :kopfkratz

Re: Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner

Verfasst: 02.08.2012, 15:30
von Kasimir1603
Ich glaub das ist eine rein hypothetische Frage von rumpelstilzchen. Ich würde sagen, bei der Konstellation dürfte das dann gehen und wäre möglich.

Den Beitrag von Lisa versteh ich auch nicht :oops:

Re: Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner

Verfasst: 02.08.2012, 15:31
von mrsgoalkeeper
Ja, DS und Gläubiger können dieselbe Person sein. Hab ich schon ein paar mal in der Praxis gemacht.

Re: Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner

Verfasst: 02.08.2012, 15:34
von misspinky1984
Rumpelstilzchen hat geschrieben:Das Gericht hat ihm das untersagt. Die Kaution sei nur für ein ganz bestimmtes Mietverhältnis (hier das zweite) gezahlt und kann auch nur mit Forderungen aus diesem zweiten Mietverhältnis verrechnet werden.
Korrekt!
Rumpelstilzchen hat geschrieben:Dies würde doch bedeuten, dass der Gläubiger und der Drittschuldner ein und dieselbe Person ist. Möglich müsste das ja sein. Hattet ihr so was schon mal?
Richtig, das müsste gehen. Solch eine Konstellation hatten wir hier allerdings noch nicht.

Re: Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner

Verfasst: 02.08.2012, 15:43
von rosa
Ich glaub das ist eine rein hypothetische Frage von rumpelstilzchen.
Upsi, da könntest du Recht haben :D
Ja, DS und Gläubiger können dieselbe Person sein.
:zustimm