Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner

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Rumpelstilzchen
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#1

02.08.2012, 14:52

Hallo,
gestern habe ich in unserer Tageszeitung in Urteil zu folgendem Fall gelesen.

Es handelt sich um die Frage, ob eine Kaution mit einem anderen Mietverhältnis verrechnet werden darf.

Der Fall:
Vermieter V vermietet an Mieter M eine Wohnung. Irgendwann kündigt M dieses Mietverhältnis undd zieht in eine andere Wohnung ein, die ebenfalls V gehört.

Auch dieses zweite Mietverhältnis endet durch Kündigung. V verrechnet nun offene Forderungen aus dem ersten Mietverhältnis mit der Kaution aus dem zweiten Mietverhältnis.

Das Gericht hat ihm das untersagt. Die Kaution sei nur für ein ganz bestimmtes Mietverhältnis (hier das zweite) gezahlt und kann auch nur mit Forderungen aus diesem zweiten Mietverhältnis verrechnet werden.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob folgendes möglich wäre:

Der Vermieter V erwirkt (rechtzeitig, vor Ablauf irgendwelcher Verjährungs- oder Verwirkungsfristen) einen Vollstreckungstitel wegen der Forderung aus dem ersten Mietverhältnis und pfändet mit diesem Titel die Kaution des 2. Mietverhältnisses.

Dies würde doch bedeuten, dass der Gläubiger und der Drittschuldner ein und dieselbe Person ist.

Möglich müsste das ja sein. Hattet ihr so was schon mal?
lisa19
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#2

02.08.2012, 14:56

drittschuldner könnte ja auch der Arbeitgeber sein
Bin dann mal das Einhorn füttern.. :mist

... :niveau
rosa

#3

02.08.2012, 15:27

bestehen aus dem 2. Mietverhältnis keinerlei offene Forderungen?

(Die Antwort von lisa verstehe ich nicht)
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Majo
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#4

02.08.2012, 15:28

lisa19 hat geschrieben:drittschuldner könnte ja auch der Arbeitgeber sein
hö? :kopfkratz
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Kasimir1603
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#5

02.08.2012, 15:30

Ich glaub das ist eine rein hypothetische Frage von rumpelstilzchen. Ich würde sagen, bei der Konstellation dürfte das dann gehen und wäre möglich.

Den Beitrag von Lisa versteh ich auch nicht :oops:
Ciao Kasi

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mrsgoalkeeper
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#6

02.08.2012, 15:31

Ja, DS und Gläubiger können dieselbe Person sein. Hab ich schon ein paar mal in der Praxis gemacht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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misspinky1984
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#7

02.08.2012, 15:34

Rumpelstilzchen hat geschrieben:Das Gericht hat ihm das untersagt. Die Kaution sei nur für ein ganz bestimmtes Mietverhältnis (hier das zweite) gezahlt und kann auch nur mit Forderungen aus diesem zweiten Mietverhältnis verrechnet werden.
Korrekt!
Rumpelstilzchen hat geschrieben:Dies würde doch bedeuten, dass der Gläubiger und der Drittschuldner ein und dieselbe Person ist. Möglich müsste das ja sein. Hattet ihr so was schon mal?
Richtig, das müsste gehen. Solch eine Konstellation hatten wir hier allerdings noch nicht.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
rosa

#8

02.08.2012, 15:43

Ich glaub das ist eine rein hypothetische Frage von rumpelstilzchen.
Upsi, da könntest du Recht haben :D
Ja, DS und Gläubiger können dieselbe Person sein.
:zustimm
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