Hallo,
ich habe vorhin im TV einen Bericht "mit halbem Ohr" gehört und frage bei Euch an, ob ihr dieses Urteil kennt, evtl. sogar mit Az.:
Angeblich soll es sich um eine BGH-Entscheidung handeln, die besagt, dass eine Mietminderung wegen falscher (zu geringer) Quadratmeterangabe der Mietwohnung eine Kürzung der Miete rechtfertigt. Aber: in besagtem Fall ist im Mietvertrag selbst keine Quadratmetergröße genannt, sondern lediglich im Exposé des Maklers.
Auf der Seite des BGH oder auch sons im www habe ich nix gefunden.
Kann jemand weiter helfen?
Quadratmeterangabe beim Mietverhältnis
- Rumpelstilzchen
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Das Urteil ist es gewesen. Zumindest stimmt der Sachverhalt dem Grunde nach. Ich weiß nur nicht, ob Makler oder Zeitungsausschnitt.
Man war von einer größeren Wohnung ausgegangen. Die Mieterin hat nach Jahren nachgemessen, Wohnung war etwa 20 qm kleiner und aufgrund dieser tatsächlich geringeren Wohnfläche wurde der Vermieter im Dreisatzwege verdonnert, zuviel gezahlte Miete zu erstatten.
Man war von einer größeren Wohnung ausgegangen. Die Mieterin hat nach Jahren nachgemessen, Wohnung war etwa 20 qm kleiner und aufgrund dieser tatsächlich geringeren Wohnfläche wurde der Vermieter im Dreisatzwege verdonnert, zuviel gezahlte Miete zu erstatten.
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Ihr seid echt klasse