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Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 10:10
von Melanie
Hallo,
ich benötige dringend folgendes Urteil:
Urteil des AG Hamburg v. 04.09.06 zum Az.: 644 C 259/05.
Schon einmal vielen Dank im Voraus.

Re: Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 10:17
von 13
Das Urt. ist veröffentlicht in juris!

Hier der
Leitsatz

Der Gläubiger trägt die volle Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt der Zustellung eines Vollstreckungsbescheids(Rn.17); ist eine Zustellungsurkunde in der Akte nicht vorhanden, kann das Gericht seine Überzeugung über den Zeitpunkt der Zustellung auf der Grundlage eines Zustellungsvermerks auf der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids gewinnen(Rn.19); dies gilt auch dann, wenn der Schuldner den Zugang zwar bestreitet, jedoch nicht substanziiert darlegt, dass er das nach dem Zustellungsvermerk zugestellte Schriftstück hätte erhalten müssen (entgegen OLG Köln, Beschl. v. 26. Juni 1996 - 2 W 96/96, Rpfleger 1997, 31)(Rn.23).

Re: Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 10:25
von Melanie
Hallo 13,
vielen Dank für die prompte Hilfe. Leider haben wir keine Zugang zu Juris. Aber danke für den Leitsatz.
Schönes Wochende noch.

Re: Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 10:32
von 13
Melanie hat geschrieben:Hallo 13,
vielen Dank für die prompte Hilfe. Leider haben wir keine Zugang zu Juris. Aber danke für den Leitsatz.
Schönes Wochende noch.
Hättest Du die Langversion gebraucht?

Re: Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 10:33
von Jupp03/11
hätte sie, ja, mach dir aber keine Mühe :pfeif

Re: Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 10:39
von 13
Aha - Engel Jupp hast wieder zugelangt. Alles klar... :wink:

Re: Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 11:07
von Melanie
Es wäre wirklich prima, wenn ich die Langversion bekommen könnte.

Re: Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 11:09
von 13
Ich versuch´s mal per pN... :wink:

Re: Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 11:10
von Jupp03/11
dann hat sie aber zwei PN :mrgreen:

oder wird gesammelt? Der Inhalt der Urteile wird aber gleich sein :lol:

Re: Urteil zum Az. 644 C 259/05

Verfasst: 21.04.2012, 11:14
von Sonea
Ich könnte auch noch die dritte Langversion schicken :twisted:

@ Melanie:
Du solltest Deinem Chef einen juris-Zugang wärmstens empfehlen ... ;)