Urteil zum Az. 644 C 259/05

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Melanie
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#1

21.04.2012, 10:10

Hallo,
ich benötige dringend folgendes Urteil:
Urteil des AG Hamburg v. 04.09.06 zum Az.: 644 C 259/05.
Schon einmal vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#2

21.04.2012, 10:17

Das Urt. ist veröffentlicht in juris!

Hier der
Leitsatz

Der Gläubiger trägt die volle Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt der Zustellung eines Vollstreckungsbescheids(Rn.17); ist eine Zustellungsurkunde in der Akte nicht vorhanden, kann das Gericht seine Überzeugung über den Zeitpunkt der Zustellung auf der Grundlage eines Zustellungsvermerks auf der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids gewinnen(Rn.19); dies gilt auch dann, wenn der Schuldner den Zugang zwar bestreitet, jedoch nicht substanziiert darlegt, dass er das nach dem Zustellungsvermerk zugestellte Schriftstück hätte erhalten müssen (entgegen OLG Köln, Beschl. v. 26. Juni 1996 - 2 W 96/96, Rpfleger 1997, 31)(Rn.23).
~ Grüßle ~
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Melanie
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#3

21.04.2012, 10:25

Hallo 13,
vielen Dank für die prompte Hilfe. Leider haben wir keine Zugang zu Juris. Aber danke für den Leitsatz.
Schönes Wochende noch.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#4

21.04.2012, 10:32

Melanie hat geschrieben:Hallo 13,
vielen Dank für die prompte Hilfe. Leider haben wir keine Zugang zu Juris. Aber danke für den Leitsatz.
Schönes Wochende noch.
Hättest Du die Langversion gebraucht?
~ Grüßle ~
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Jupp03/11

#5

21.04.2012, 10:33

hätte sie, ja, mach dir aber keine Mühe :pfeif
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#6

21.04.2012, 10:39

Aha - Engel Jupp hast wieder zugelangt. Alles klar... :wink:
~ Grüßle ~
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#7

21.04.2012, 11:07

Es wäre wirklich prima, wenn ich die Langversion bekommen könnte.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#8

21.04.2012, 11:09

Ich versuch´s mal per pN... :wink:
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#9

21.04.2012, 11:10

dann hat sie aber zwei PN :mrgreen:

oder wird gesammelt? Der Inhalt der Urteile wird aber gleich sein :lol:
Sonea

#10

21.04.2012, 11:14

Ich könnte auch noch die dritte Langversion schicken :twisted:

@ Melanie:
Du solltest Deinem Chef einen juris-Zugang wärmstens empfehlen ... ;)
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