Erstattung Betriebskosten/Beendigung MV/keine Mietrückstände

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Jupp03/11

#1

05.02.2012, 12:28

Gericht: BGH 8. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 09.03.2005
Aktenzeichen: VIII ZR 57/04
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 4 Abs 1 S 2 MietHöReglG, § 556 Abs 3 BGB

Wohnraummiete: Klage des Mieters auf Rückzahlung der Abschlagszahlungen bei nicht fristgerecht abgerechneten Betriebskosten nach Mietende, zulässige nachträgliche Abrechnung und Klage des Vermieters auf Zahlung von Nachforderungen

Leitsatz
Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. In einem solchen Fall hindert auch die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen.

Orientierungssatz
Zitierungen: Abgrenzung OLG Braunschweig, 8. Juli 1999, 1 RE-Miet 1/99, NZM 1999, 751; entgegen OLG Hamm, 26. Juni 1998,30 REMiet 1/98, ZMR 1998, 624.

Hinweis:
Vor Bezugnahme auf dieses Urteil empfiehlt sich -was selbstverständlich sein sollte- die vollständige Lektüre.
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