Beschluss des BGH betr. Fristende und Feiertag
Verfasst: 03.02.2012, 12:26
Auch sehr interessant finde ich den Beschluss BGH vom 10.1.2012 - VI ZA 27/11 -
In diesem ist folgender Leitsatz enthalten:
"Das Ende einer Rechtsmittelfrist wird wegen eines allgemeinen Feiertages nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort, wo das Rechtsmittel einzu-legen ist, gesetzlicher Feiertag ist. Entsprechendes gilt für ein Prozesskostenhilfege-such, das innerhalb der Frist einzulegen ist, die für das beabsichtigte Rechtsmittel vorgeschrieben ist."
Den Volltext findet Ihr hier -> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =5&anz=601
In diesem ist folgender Leitsatz enthalten:
"Das Ende einer Rechtsmittelfrist wird wegen eines allgemeinen Feiertages nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort, wo das Rechtsmittel einzu-legen ist, gesetzlicher Feiertag ist. Entsprechendes gilt für ein Prozesskostenhilfege-such, das innerhalb der Frist einzulegen ist, die für das beabsichtigte Rechtsmittel vorgeschrieben ist."
Den Volltext findet Ihr hier -> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =5&anz=601