Hallöchen
Wir haben in einem Kündigungsschutzverfahren einen Vergleich geschlossen, der einen Mehrwert wegen des Zeugnisses enthält. Die RS des Mandanten lehnt jetzt die Kostenübernahme dafür ab, mit der Begründung, dass nicht ersichtlich ist, dass die Erteilung eines Abschlusszeugnisses streitig war.
Hat jemand Rechtsprechung zur Hand, die das widerlegt?
Vergleichsmehrwert streitig mit RS
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich hab selbst ein BGH Urteil von 2004 gefunden. Wenn jeman noch weiteres "Futter" hat, immer her damit.
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