Änderung § 522 ZPO
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!
Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
Kopie aus meinem Newsletter:
Gestern ist nun endlich die Gesetzesänderung, für die der Deutsche Anwaltverein lange gestritten hat, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit tritt die Neuregelung, auf die viele Kolleginnen und Kollegen gewartet haben, ab heute in Kraft. Ab heute hängt also der Rechtsschutz bei Gegenstandswerten ab 20.000 Euro nicht mehr davon ab, ob ein Zivilgericht die Berufung durch Urteil oder Beschluss zurückgewiesen hat. Ab heute wird es möglich, gegen den Zurückweisungsbeschluss Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
Gestern ist nun endlich die Gesetzesänderung, für die der Deutsche Anwaltverein lange gestritten hat, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit tritt die Neuregelung, auf die viele Kolleginnen und Kollegen gewartet haben, ab heute in Kraft. Ab heute hängt also der Rechtsschutz bei Gegenstandswerten ab 20.000 Euro nicht mehr davon ab, ob ein Zivilgericht die Berufung durch Urteil oder Beschluss zurückgewiesen hat. Ab heute wird es möglich, gegen den Zurückweisungsbeschluss Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.