Arbeitsrecht WICHTIG!!!

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#1

25.08.2011, 14:23

Hallo,

ich brauche dringend einen § aus dem hervorgeht, dass es sich bei einer Abfindung laut Gesetz/Rechtsprechung um einen Bruttobetrag handelt.

Nehme auch gerne jede Kommentierung etc.
Xuka
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#2

25.08.2011, 15:24

Also ich bin zwar nicht im Arbeitsrecht tätig, meine aber, dass es darauf ankommt, ob die Parteien vereinbaren, dass die ausgehandelte Abfindung brutto oder netto sein soll. Soweit mir bekannt, bekommt der Arbeitnehmer dann sowieso nur den Nettobetrag ausgezahlt, weil der Arbeitgeber ja die auf die Abfindung entfallende Einkommensteuer abführen muss.

Was die richterlich festgesetzte Abfindung gemäß Kündigungsschutzgesetz angeht, bin ich der Meinung, dass es sich bei den festgesetzten Monatsbeträgen um das Bruttoeinkommen handelt. Denn die Abfindung ist ja kein Arbeitsentgelt, sondern wird für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt. Von daher wäre es sehr unfair, wenn dem Arbeitnehmer nur das vormals gezahlte Nettogehalt als Abfindung zugestanden wird, obwohl keine Sozialabgaben anfallen und auf diesen Betrag dann trotzdem nochmal die Einkommensteuer fällig wird.

Leider habe ich keinen Kommentar zur Hand :(
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Curry
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#3

25.08.2011, 15:26

Wie meinst du das? Ob es sich bei einer Vereinbarung einer Abfindung um brutto oder netto handelt, wenn es nicht ausschließlich vereinbart wurde oder ob auf die Abfindung überhaupt Steuern gezahlt werden müssen?
Curry

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