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Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

Verfasst: 28.07.2011, 09:15
von Zaubermaus007
Es ist bestimmt allen bekannt, dass auf die Aktenversendungspauschale Umsatzsteuer entfällt.

Trotzdem hier nochmal eine (relativ) neue Entscheidung:

Gericht: BGH 4. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 06.04.2011
Aktenzeichen: IV ZR 232/08
Dokumenttyp: Urteil

Quelle:
Normen: § 107 Abs 5 OWiG, § 28 Abs 2 GKG, Nr 9003 GKVerz, § 1 ARB 2002, § 5 Abs 1 Buchst a ARB 2002, § 10 Abs 1 S 6 UStG

Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des Rechtsschutzversicherers zur Erstattung der auf die Aktenversendungspauschale entfallenden Umsatzsteuer
Leitsatz
1. Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale ist allein derjenige, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst (Rn.18) (Rn.19) (Rn.20) (Rn.21).

2. Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor (Rn.9) (Rn.10).

3. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 Abs 1 Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat (Rn.7).

Re: Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

Verfasst: 28.07.2011, 09:16
von Zonnie
:thx

Re: Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

Verfasst: 06.09.2011, 14:45
von Feierabend
Mal ne blöde Frage: Das heißt ich buche jetzt IMMER, also bei jeder Rechnung die ich schreibe, die Aktenversendungspauschale über RA-Micro als sonstige Honorarauslage ein und rechne die dann über´s Gebührenprogramm als mehrwertsteuerpflichtige Gebühr ab?!
Und wie behandel ich das dann in der FiBu? Früher hab ich das als "Auslage" ins Aktenkonto gebucht. Und nun???
Steh jetzt grad auf´m Schlauch... helft mir bitte!

Re: Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

Verfasst: 06.09.2011, 14:50
von sunny84
Das heißt ich buche jetzt IMMER, also bei jeder Rechnung die ich schreibe, die Aktenversendungspauschale über RA-Micro als sonstige Honorarauslage ein und rechne die dann über´s Gebührenprogramm als mehrwertsteuerpflichtige Gebühr ab?!
:zustimm

Bei der Buchhaltung darf die Pauschale dann nicht mehr ins Aktenkonto gebucht werden. Soweit ich weiß, gibts da ein extra Konto für, wo das dann hin muss. Da ich das hier aber nicht mache, kann ich dir da leider nichts genaueres zu sagen. Im Notfall vielleicht einfach mal mit RAM telefonieren oder mal hier im Forum suchen, kann sein, dass das auch schonmal besprochen worden ist.

Re: Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

Verfasst: 06.09.2011, 14:51
von sunny84
Guck mal hier, vielleicht hilft dir das schon weiter:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=75 ... ale+buchen" target="blank

Re: Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

Verfasst: 06.09.2011, 14:55
von michi-bruce
Danke für diese neue Entscheidung. @ alle: einen wundervollen Arbeitstag noch und jetzt wieder: :andiearbeit (<- ich liebe diesen Smiley)

Re: Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

Verfasst: 06.09.2011, 15:06
von Feierabend
@sunny84: Prima. Vielen vielen Dank. Hatte nach genau so einem Beitrag gesucht, aber nix passendes gefunden. Werde ich mir jetzt mal in Ruhe zu Gemüte führen, hier kann mir sonst keiner im Büro helfen... gut, dass es Foreno gibt!!!

Re: Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

Verfasst: 05.08.2014, 18:59
von RA-FA-AG
Damit ichs richtig verstehe ^^
Bedeutet also, dass ich, wenn ich 12 € Pauschale an das Gericht gezahlt habe und diese später dem Auftraggeber in Rechnung stelle, die 12 € nebst USt. fordern darf/muss?

Re: Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

Verfasst: 05.08.2014, 19:09
von Soenny
Mußt du, nicht darfst du :lol: