Aktenversendungspauschale/BGH-Entsch.

In dieser Kategorie kannst du alle sonstige Rechtsprechung, die für RA-Fachangestellte / ReNos im RA-Bereich wichtig ist, eintragen und suchen.
Antworten
Zaubermaus007
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 19.05.2009, 08:47
Beruf: Justizobersekretärin
Wohnort: Hinterm Aktenberg

#1

28.07.2011, 09:15

Es ist bestimmt allen bekannt, dass auf die Aktenversendungspauschale Umsatzsteuer entfällt.

Trotzdem hier nochmal eine (relativ) neue Entscheidung:

Gericht: BGH 4. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 06.04.2011
Aktenzeichen: IV ZR 232/08
Dokumenttyp: Urteil

Quelle:
Normen: § 107 Abs 5 OWiG, § 28 Abs 2 GKG, Nr 9003 GKVerz, § 1 ARB 2002, § 5 Abs 1 Buchst a ARB 2002, § 10 Abs 1 S 6 UStG

Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des Rechtsschutzversicherers zur Erstattung der auf die Aktenversendungspauschale entfallenden Umsatzsteuer
Leitsatz
1. Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale ist allein derjenige, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst (Rn.18) (Rn.19) (Rn.20) (Rn.21).

2. Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor (Rn.9) (Rn.10).

3. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 Abs 1 Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat (Rn.7).
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#2

28.07.2011, 09:16

:thx
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#3

06.09.2011, 14:45

Mal ne blöde Frage: Das heißt ich buche jetzt IMMER, also bei jeder Rechnung die ich schreibe, die Aktenversendungspauschale über RA-Micro als sonstige Honorarauslage ein und rechne die dann über´s Gebührenprogramm als mehrwertsteuerpflichtige Gebühr ab?!
Und wie behandel ich das dann in der FiBu? Früher hab ich das als "Auslage" ins Aktenkonto gebucht. Und nun???
Steh jetzt grad auf´m Schlauch... helft mir bitte!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#4

06.09.2011, 14:50

Das heißt ich buche jetzt IMMER, also bei jeder Rechnung die ich schreibe, die Aktenversendungspauschale über RA-Micro als sonstige Honorarauslage ein und rechne die dann über´s Gebührenprogramm als mehrwertsteuerpflichtige Gebühr ab?!
:zustimm

Bei der Buchhaltung darf die Pauschale dann nicht mehr ins Aktenkonto gebucht werden. Soweit ich weiß, gibts da ein extra Konto für, wo das dann hin muss. Da ich das hier aber nicht mache, kann ich dir da leider nichts genaueres zu sagen. Im Notfall vielleicht einfach mal mit RAM telefonieren oder mal hier im Forum suchen, kann sein, dass das auch schonmal besprochen worden ist.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#5

06.09.2011, 14:51

Guck mal hier, vielleicht hilft dir das schon weiter:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=75 ... ale+buchen" target="blank
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
michi-bruce
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3531
Registriert: 01.04.2010, 10:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: am Rande des Wahnsinns

#6

06.09.2011, 14:55

Danke für diese neue Entscheidung. @ alle: einen wundervollen Arbeitstag noch und jetzt wieder: :andiearbeit (<- ich liebe diesen Smiley)
Bild Viele liebe Grüße von mir! Bild Kroatien - Weltmeister der Herzen! Bild 58 : 2

Bild SHIT!!!! (Bruce Willis)
_________________

Bild I love: 1. Bruce Willis, 2. Andrew-Lee Potts, 3. Toni Kroos :knutsch, 4. Michael Bublé, and 5. The Doctor Bild!
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#7

06.09.2011, 15:06

@sunny84: Prima. Vielen vielen Dank. Hatte nach genau so einem Beitrag gesucht, aber nix passendes gefunden. Werde ich mir jetzt mal in Ruhe zu Gemüte führen, hier kann mir sonst keiner im Büro helfen... gut, dass es Foreno gibt!!!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
RA-FA-AG
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 30.05.2014, 17:49
Beruf: Auszubildender zum RA-Fachangestellten
Software: ReNoStar
Wohnort: Saarland

#8

05.08.2014, 18:59

Damit ichs richtig verstehe ^^
Bedeutet also, dass ich, wenn ich 12 € Pauschale an das Gericht gezahlt habe und diese später dem Auftraggeber in Rechnung stelle, die 12 € nebst USt. fordern darf/muss?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#9

05.08.2014, 19:09

Mußt du, nicht darfst du :lol:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten