BGH: Sozialrecht

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LittleMama
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#1

19.04.2011, 10:44

Huhu...

Folgendes Problem:
Mandantin betreut ein behindertes Kind, welches nun ab Sommer auf eine heilpädagogische Schule kommen soll, wo insgesamt 2 Pfleger für 10 feste und 4 weitere "Halbtags-Kinder" sorgen sollen.. Mandantin möchte aber für ihren Sohn eine Integrativkraft haben, die diesen sozusagen eins-zu-eins betreut bzw. diesem eigentlich nur über die Hand schauen soll..
Kind hat Down-Syndrom, überstandene Leukämie und bekommt ne neue Hüfte.. Gründe bestehen also mehr als genug, da er geistig auf dem Stand eines noch gerade einmal Einjährigen ist.. Die Integrativbetreuung wurde allerdings abgelehnt, sodass nun nen Urteil her muss, was einen ähnlichen Fall behandelt...

Wer kann mir helfen?
(gerne auch Urteile niedrigerer Gerichte!)

Danke schonmal!
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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