Verjährung eingetreten? Antworten u. Urteile gesucht!!!

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LuzZi
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#1

19.01.2011, 10:34

Moin moin,

geht um folgendes:

Gestern kommt ein Mandat ins Büro, er hat vor einigen Tage eine Klage nebst PKH-Antrag zur Stellungnahme zugeschickt bekommen. Er soll Schadensersatz/Schmerzensgeld zahlen wg. eines Vorfalls aus 2007! Die Klage datiert vom 29.12.10, ist bei Gericht am 30.12.10 eingegangen und hat den Mandanten - wie gesagt - vor einigen Tagen erreicht.

Nun ists ja so, dass die Forderung am 31.12.10 verjährt wäre. Es stellt sich uns daher folgende Frage: Reicht das Anhängigmachen der Klage aus, um die Verjährung zu unterbrechen? Sie ist ja nicht rechtshängig, wir sind im PKH-Prüfungsverfahren. Der Kläger beantragte auch, dass die Klage erst zugestellt werden soll, wenn PKH bewilligt worden ist.

Ich suche dazu nicht nur eure Ideen, sondern auch Urteile. Chef meinte, es gibt da vom OLG Celle einige Entscheidungen, die die Verjährung in solchen Fällen bejahen, aber ich find die irgendwie net. :?
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Xandra
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#2

19.01.2011, 10:43

OLG Celle hab ich nicht, aber schau mal BGH Urteil vom 24.01.2008, Az. IX ZR 195/06
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LuzZi
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#3

19.01.2011, 10:45

Danke dir, ich schau gleich mal.

Hab auch schon den Zöller gewälzt und ein bissl was gefunden, aber je mehr und zu unseren Gunsten desto besser ;)
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#4

19.01.2011, 10:48

Die Entscheidung ähnelt dem Kommentar im Zöller. Andersrum wärs mir lieber :roll: :wink:
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Zaubermaus007
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#5

19.01.2011, 11:29

Ich hab nur auf die Schnelle OLG Celle 10 UF 53/06 gefunden.

Vielleicht hilft dir das? Sonst könntest du evtl. auch in den Rechtsprechungsdatenbanken der Nds. Oberlandesgericht nachsehen. Da steht einiges...
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#6

19.01.2011, 12:03

Hab ich schon geguckt, aber nicht nach Familiensachen sondern nach Zivilsachen, deswegen hast du vllt. mehr gefunden. Hab meine Suche etwas eingeschränkt ;)
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BabyBen

#7

19.01.2011, 15:43

Alles quatsch, das hier keine Verjährung eingetreten ist, ergibt sich aus dem Gesetz. Die Verjährung wird durch erstmalige Einreichung eines PKH-Antrags gehemmt, sofern dieser dem Schuldner zeitnah bekannt gegeben wird.
LittleMama
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#8

19.01.2011, 17:10

Also, das was BabyBen schreibt würde ich auch nur bestätigen...

Denn: leiert man noch zum Ende des Jahres "eben schnell" ein MV wegen der eigenen Gebühren an, weil einem die Verjährung droht, gilt auch der Eingang bei Gericht... Sprich: ist der Stempel des Mahngerichts vor dem/an dem 31.12.200x auf dem Ding ist die Verjährung gehemmt und nicht erst wenn der MB dem Schuldner zugeht... Logische Schlussfolgerung: Klage geht bei Gericht ein und PKH-Prüfungsverfahren ist anhängig...

M.E. ist die Verjährung auch gehemmt...
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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