Berufung gegen 1. VU

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Carmenzita
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#1

19.11.2010, 11:52

Ich habe in meiner Ausbildung einmal gelernt, dass die Partei, gegen die ein 1. VU ergeht und die 2-wöchige Einspruchsfrist versäumt (wg. Nicht schuldhafter Säumnis, wie zB: man liegt im Koma) innerhalb von einem Monat noch Berufung einlegen kann. Mich verwirrt aber § 514 ZPO Abs. 2… kann mir jmd helfen. Wie habt ihr das glernt?
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
gkutes

#2

19.11.2010, 12:13

würde eher sagen, hier kommt dann 233 ff ZPO in Betracht
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sunshine24
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#3

19.11.2010, 13:27

Ich stimme gkutes zu --> in dem Fall müsste man es über die Wiedereinsetzung versuchen! Das mit der Berufung bei einem VU ist nur bei einem 2. VU der Fall ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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jojo
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#4

19.11.2010, 13:38

Oder bei einem kontradiktorischem VU :wink:
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#5

19.11.2010, 13:38

Joah, genau jojo :lol: (hab ich aber schonmal gehört)
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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jojo
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#6

19.11.2010, 13:42

Ich habs auch schon gesehen... Und die Klage hatte ich aufgenommen, allerdings stand drunter: Wurde wunschgemäß protokolliert...
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