Zur Information ein (weiteres) Urteil vom BGH zum Themengebiet "Fristen - Ausgangskontrolle RA - Telefax":
BGH, Beschluss vom 07.07.2010 - XII ZB 59/10
Leitsätze
1. ...
2. Bei der Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen. Die Ausgangskontrolle soll nicht nur Fehler bei der Übermittlung ausschließen, sondern auch die Feststellung ermöglichen, ob der Schriftsatz auch wirklich übermittelt worden ist.
3. Eine konkrete Einzelanweisung des Rechtsanwalts an seine Büroangestellten, einen Frist wahrenden Schriftsatz per Telefax zu übersenden, macht die Ausgangskontrolle nicht entbehrlich.
Vielleicht ist es hier schonmal gepostet worden, habe es aber hier nicht gefunden, wurde bei juris erst jetzt veröffentlicht.
Gruß MG
Ausgangskontrolle RA - Telefax - Frist
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das ist gut, dass du das reingestellt hast... Kann ich ja mal meinem Chef vorlegen und sagen, dass wir jetzt endlich keine Faxeingangsbestätigung SO dringend brauchen (da anrufen und fragen ob das Fax angekommen ist, obwohl Sendebericht und Nummer übereinstimmen).
- Lämmchen
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Bei uns gab es dazu noch die schriftliche Anweisung die Faxnummer zu vergleichen entweder mit einem Internetausdruck oder einem Schreiben des Gerichts. Es wird dann auf dem Protokoll vermerkt "Fax-Nr. verglichem mit Schreiben des Gerichts vom ..., Kürzel, Unterschrift".
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Dazu hab ich heute nen Urteil des BGH vom 12.05.2010 (IV ZB 18/08) in der NJW gelesen.Lämmchen hat geschrieben:Bei uns gab es dazu noch die schriftliche Anweisung die Faxnummer zu vergleichen entweder mit einem Internetausdruck oder einem Schreiben des Gerichts. Es wird dann auf dem Protokoll vermerkt "Fax-Nr. verglichem mit Schreiben des Gerichts vom ..., Kürzel, Unterschrift".
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
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Das ist ja witzig. Ich sage jetzt dazu mal lieber nichts mehr.domel 3008 hat geschrieben:Dazu hab ich heute nen Urteil des BGH vom 12.05.2010 (IV ZB 18/08) in der NJW gelesen.Lämmchen hat geschrieben:Bei uns gab es dazu noch die schriftliche Anweisung die Faxnummer zu vergleichen entweder mit einem Internetausdruck oder einem Schreiben des Gerichts. Es wird dann auf dem Protokoll vermerkt "Fax-Nr. verglichem mit Schreiben des Gerichts vom ..., Kürzel, Unterschrift".
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
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wieso denn lämmchen?
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achso