Ausgangskontrolle RA - Telefax - Frist

In dieser Kategorie kannst du alle sonstige Rechtsprechung, die für RA-Fachangestellte / ReNos im RA-Bereich wichtig ist, eintragen und suchen.
Antworten
Benutzeravatar
MG
Forenfachkraft
Beiträge: 195
Registriert: 21.06.2006, 09:39
Beruf: Rechtsanwalt und ReFa
Software: AnNoText

#1

17.09.2010, 14:50

Zur Information ein (weiteres) Urteil vom BGH zum Themengebiet "Fristen - Ausgangskontrolle RA - Telefax":

BGH, Beschluss vom 07.07.2010 - XII ZB 59/10

Leitsätze

1. ...
2. Bei der Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen. Die Ausgangskontrolle soll nicht nur Fehler bei der Übermittlung ausschließen, sondern auch die Feststellung ermöglichen, ob der Schriftsatz auch wirklich übermittelt worden ist.
3. Eine konkrete Einzelanweisung des Rechtsanwalts an seine Büroangestellten, einen Frist wahrenden Schriftsatz per Telefax zu übersenden, macht die Ausgangskontrolle nicht entbehrlich.

Vielleicht ist es hier schonmal gepostet worden, habe es aber hier nicht gefunden, wurde bei juris erst jetzt veröffentlicht.

Gruß MG
Audiatur et altera pars!
JennyHST
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 16.09.2009, 12:44
Software: RA-Micro
Wohnort: Bergen auf Rügen
Kontaktdaten:

#2

17.09.2010, 14:53

das ist gut, dass du das reingestellt hast... Kann ich ja mal meinem Chef vorlegen und sagen, dass wir jetzt endlich keine Faxeingangsbestätigung SO dringend brauchen (da anrufen und fragen ob das Fax angekommen ist, obwohl Sendebericht und Nummer übereinstimmen).
:thx
Benutzeravatar
MG
Forenfachkraft
Beiträge: 195
Registriert: 21.06.2006, 09:39
Beruf: Rechtsanwalt und ReFa
Software: AnNoText

#3

17.09.2010, 14:55

...so kann man das natürlich auch lesen :D
Audiatur et altera pars!
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#4

17.09.2010, 17:25

Bei uns gab es dazu noch die schriftliche Anweisung die Faxnummer zu vergleichen entweder mit einem Internetausdruck oder einem Schreiben des Gerichts. Es wird dann auf dem Protokoll vermerkt "Fax-Nr. verglichem mit Schreiben des Gerichts vom ..., Kürzel, Unterschrift".
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
domel 3008
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 14.05.2007, 22:01
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#5

17.09.2010, 19:19

Lämmchen hat geschrieben:Bei uns gab es dazu noch die schriftliche Anweisung die Faxnummer zu vergleichen entweder mit einem Internetausdruck oder einem Schreiben des Gerichts. Es wird dann auf dem Protokoll vermerkt "Fax-Nr. verglichem mit Schreiben des Gerichts vom ..., Kürzel, Unterschrift".
Dazu hab ich heute nen Urteil des BGH vom 12.05.2010 (IV ZB 18/08) in der NJW gelesen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#6

17.09.2010, 21:43

domel 3008 hat geschrieben:
Lämmchen hat geschrieben:Bei uns gab es dazu noch die schriftliche Anweisung die Faxnummer zu vergleichen entweder mit einem Internetausdruck oder einem Schreiben des Gerichts. Es wird dann auf dem Protokoll vermerkt "Fax-Nr. verglichem mit Schreiben des Gerichts vom ..., Kürzel, Unterschrift".
Dazu hab ich heute nen Urteil des BGH vom 12.05.2010 (IV ZB 18/08) in der NJW gelesen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Das ist ja witzig. Ich sage jetzt dazu mal lieber nichts mehr. :mrgreen:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
domel 3008
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 14.05.2007, 22:01
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#7

18.09.2010, 11:54

wieso denn lämmchen?
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#8

18.09.2010, 20:51

wahrscheinlich weil sie genau so einen Fall hatte...
Benutzeravatar
domel 3008
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 14.05.2007, 22:01
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#9

18.09.2010, 21:02

achso :mrgreen:
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#10

18.09.2010, 21:05

Mir ist zwar nichts bekannt, aber zwei Mal derselbe Wortlaut ist schon komisch.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Antworten