@jenniver: Stimmt, der Anruf erfolgte erst am 03.03.
Da PinkSheep von einem mehrseitigen Dokument spricht, das sie ausgedruckt hat, gehe ich davon aus, dass es sich dabei um das beA-Sendungsprotokoll handelt, weil das eEB selbst i. d. R. nur eine Seite umfasst. Über die Gründe, weshalb das Sendungsprotokoll erst am 02.01. kam, wenn das eEB am 30.12. abgegeben wurde, kann man nur spekulieren, es könnte evtl. damit zusammenhängen, dass das EB zwar am 30.12.25 abgegeben worden ist, aber der Versand/Eingang erst nach den Feiertagen erfolgt ist. Normalerweise erhält man ja direkt nach dem Versand das Protokoll, falls die Nachricht nicht im Postausgang festhängt, weil z. B. der Intermediär des Gerichts nicht erreicht werden kann.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- paralegal6
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Hier viewtopic.php?f=126&t=97777&hilit=Rechtsprechung bei #3
Wenn RA signiert und ReFa erst später versendet
Oder halt wenn der RA es schon vorher zur Kenntnis genommen hat
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- PinkSheep
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Es handelte sich um die xml-Datei. Wenn das eEB abgegeben wurde, kannst du ja im beA-Postfach darauf gehen und dir anzeigen lassen, wann das eEB abgegeben wurde. Und da stand eben, dass das eEB am 02.01.2025 gesendet wurde, der Empfang aber tatsächlich am 30.12.2024 war.paralegal6 hat geschrieben: ↑20.03.2025, 10:51Wahrscheinlich ein Einzeiler vom Gericht?
Oder die xml Datei
Ich drucke auch keine eEB. Ich notiere die Frist nach dem Signieren bevor ich es versende
Ich hab mich darauf verlassen, dass das Abgabedatum mit dem Versanddatum des eEB übereinstimmt. Und schon war es passiert. Ja nun, der RA meinte: dumm gelaufen.
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Pitt
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Das OVG Niedersachsen hat in einem ähnlichen Fall (Nachricht ging am 23.12. beim RA ein, der das eEB auch auf den 23.12. datierte, aber erst am 27.12. versendete) auf das beA-Nachrichtenprotokoll als Beweismittel verwiesen, aus dem man ersehen kann, wann die Nachricht tatsächlich erstmals geöffnet worden ist (Beschluss des OVG Niedersachsen v. 28.04.2025, Az. 4 LA 12/23). Das hilft im vorliegenden Fall zwar nicht weiter, aber wenn man einen RA in der Kanzlei hat, bei dem das EB schon mal ein paar Tage im beA schlummert, bevor es versandt wird, kann man bei der Fristennotierung zur Sicherheit noch mal das beA-Nachrichtenjournal checken und das dortige Datum mit dem auf dem EB abgleichen.
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das Urteil kenne ich (zumindest war ja kürzlich eins in den Medien, was es wohl sein wird) aber was sagt es aus, wann die Nachricht erstmals geöffnet wurde? Wenn Chef beim Gericht ist oder so lese ich die Nachricht auch 1 oder 2 Tage vor ihm, das dürfte aber nicht ausschlaggebend sein?
die EB bereite ich größtenteils vor, sodass ich das Datum kenne und er dann nur signiert oder es selber versendet.
ansonsten wenn man in beA in gesendet geht sieht man das abgegebene EB ganz normal und in der Mitte steht dann auch das Datum des Erhalts
die EB bereite ich größtenteils vor, sodass ich das Datum kenne und er dann nur signiert oder es selber versendet.
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https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... erden-kann
Lustig wie das immer impliziert, dass einem RA das nicht passieren könnte.
Nach der Rechtsprechung müssen sie die Fristen ja selber notieren
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