BGH, Urteil v. 30.04.26 - Warnpflicht des RA bei Verschlechterung der Erfolgsaussichten

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Pitt
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#1

28.05.2026, 09:58

"a) Die Pflicht des rechtlichen Beraters, den Mandanten über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung infolge einer veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Ausgangslage zu belehren, besteht nicht erst dann, wenn die Rechtsverfolgung aussichtslos geworden ist.
b) Die Pflicht des rechtlichen Beraters, den Mandanten über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung infolge einer veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Ausgangslage zu belehren, besteht auch gegenüber dem rechtsschutzversicherten Mandanten; sie wird nicht dadurch erfüllt, dass der Berater auf ein fehlendes Kostenrisiko für den Mandanten hinweist, das der Rechtsschutzversicherung geschuldet ist.

BGH, Urteil v. 30.04.2026, Az. IX ZR 154/24

Zu der Entscheidung des BGH, gibt es hier einen Bericht in der LTO:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... aussichten
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