Nachweis Einschreiben LAG
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naja, die kommen irgendwann per Mail oder Post... also ne Woche nach Zustellung irgendwann eingetrudelt. Abrufen geht ja nicht
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Kurzes Update aus meinem Leidensweg: trotz Ewigkeit in der Warteschleife und Zusage, dass ich einen Zustellnachweis erhalte ist nach 2 Wochen nach wie vor nichts eingegangen
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Ende vom Lied: Zustellnachweis kann nicht erbracht werden.
Hat schonmal jemand erfolgreich Schadenersatz bei der Post angemeldet?
vgl https://kanzlei-herfurtner.de/einwurfei ... n-haftung/
Hat schonmal jemand erfolgreich Schadenersatz bei der Post angemeldet?
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legalspecialist
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Haben wir mal versucht, die Deutsche Post AG hat durch ihre RAe so ein verzerrtes Rechtsbild aufgestellt (mit anderen Worten, die Post macht nie Fehler und ist ein extrem zuverlässiges Unternehmen), dass wir das Verfahren nicht weiter angestrengt haben und bei einigen Dingen tatsächlich auf die Zustellung mittels GVZ zurückgreifen.paralegal6 hat geschrieben: ↑17.12.2025, 11:04Hat schonmal jemand erfolgreich Schadenersatz bei der Post angemeldet?
vgl https://kanzlei-herfurtner.de/einwurfei ... n-haftung/
Gruß
Oli
Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium.
Oli
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legalspecialist
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Haben wir mal versucht, die Deutsche Post AG hat durch ihre RAe so ein verzerrtes Rechtsbild aufgestellt (mit anderen Worten, die Post macht nie Fehler und ist ein extrem zuverlässiges Unternehmen), dass wir das Verfahren nicht weiter angestrengt haben und bei einigen Dingen tatsächlich auf die Zustellung mittels GVZ zurückgreifen.paralegal6 hat geschrieben: ↑17.12.2025, 11:04Hat schonmal jemand erfolgreich Schadenersatz bei der Post angemeldet?
vgl https://kanzlei-herfurtner.de/einwurfei ... n-haftung/
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GVZ dauert zu lange, die Kosten für eine Zustellung per Kurier kostet 150 €. Diese Kosten sind wohl nicht erstattungsfähig, zumindest gibts da noch keine Rechtsprechung

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hast du da ein Muster oder einen Ansatz für mich? Ich habe schon 2 Mal (in 2 Sachen) als Antwort bekommen "Gerne haben wir Ihr Anliegen aufgenommen und für Sie recherchiert: Wir können die Zustellung Ihrer Sendung mit der Nummer RTxxxDE nicht zweifelsfrei nachweisen. Das tut uns sehr leid. Wir haben unsere intensiven Recherchen abgeschlossen und stellen jetzt unsere Nachforschungen nach Ihrer Sendung ein."legalspecialist hat geschrieben: ↑17.12.2025, 12:40
Haben wir mal versucht, die Deutsche Post AG hat durch ihre RAe so ein verzerrtes Rechtsbild aufgestellt (mit anderen Worten, die Post macht nie Fehler und ist ein extrem zuverlässiges Unternehmen), ...
was ja irgendwie nicht sein kann, wenn ich für diesen Service extra bezahle
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legalspecialist
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War eine rein normale Schadenersatzklage "...wird verurteilt, an den Kläger... EUR, hieraus seitdem: ..." zu bezahlen.
Wenn es ein versicherter Versand bei dir war, dann ganz konsequent die DPAG auffordern, entweder den verbleib der Sendung zu recherchieren, oder den haftungsbetrag gem. denen ihrer AGB´s zu bezahlen.
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Gruß
Oli
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