Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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PinkSheep
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#1

03.03.2025, 12:46

Hallo liebe alle,

ich habe die ganz dicke Packung heute serviert bekommen. Pünktlich zum Wochenstart. Am liebsten würde ich mich für den Rest meines Lebens vergessen.

Zum Sachverhalt:

Das Urteil der I. Instanz ging am 23.12.2024 per beA bei uns ein. Folglich habe ich die Fristen notiert usw. Normalerweise wäre der Ablauf der Berufungsfrist am 23.01.2025. Das Empfangsbekenntnis hat der RA allerdings erst am 30.12.2024 abgegeben und am 02.01.2025 wurde uns dann die Bestätigung gesendet, dass das eEB am 30.12.2024 abgegeben wurde.

Ich habe dann die zuerst notierten Fristen durchgestrichen und mich fälschlicherweise nach dem 02.01.2025 orientiert, weil ich davon ausging, dass das eEB auch am 02.01.2025 abgegeben wurde. Das eEB mit mehreren Seiten habe ich ausgedruckt und auf dem ausgedruckten eEB die „neuen“ Fristen für die Tatbestandsberichtigung, Berufung und Berufungsbegründung notiert. Dass das eEB jedoch bereits am 30.12.2024 abgegeben wurde und nicht am 02.01.2025 habe ich dann heute erfahren, weil ich mit dem Gericht telefoniert habe, was nun aus unserem Fristverlängerungsantrag wurde.

Jetzt soll natürlich ein Wiedersetzungsantrag in den vorigen Stand gebastelt werden. Hat von euch jemand schon mal die gleiche Erfahrung gemacht? Wenn ja, wie habt ihr das ungefähr begründet? Denn dem RA darf ja kein Verschulden treffen. Bitte rettet mich aus der Hölle der Selbstvorwürfe.

Merci fürs Lesen und vielleicht hat jemand eine Idee für den Wiedersetzungsantrag.
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mücki
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#2

03.03.2025, 14:28

Alles falsch gelaufen, was falsch laufen kann.

Aber Wiedereinsetzung ist aus meiner Sicht Anwaltsbereich und deshalb solltest du da mit dem RA drüber reden. Da muss er sich Gedanken drüber machen.
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PinkSheep
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#3

03.03.2025, 16:19

Die Frage war nicht, ob das in die Zuständigkeit des RA fällt, sondern ob jemand schon mal einen solchen Fall hatte.
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#4

04.03.2025, 09:12

Ich hatte es noch nicht, da es glücklicherweise noch nicht vorgekommen ist. Aber vielleicht hilft Dir der Beitrag von Haufe weiter.
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#5

04.03.2025, 09:25

Du hast danach gefragt, wie der Antrag begründet wurde und daher mein Gedanke, dass sich der zuständige RA damit befassen sollte.

Habe schon erlebt, dass Wiedereinsetzung beantragt werden musste, ist aber schon ewig her und dem Antrag wurde nicht statt gegeben. War aber in dem Fall dann auch nicht weiter schlimm, weil dem Mdt. durch die versäumte Frist kein Schaden entstanden ist.

Das Problem dürfte sein, dass gefühlt jedes Gericht anders entscheidet.

Zum Nachlesen: https://www.anwaltsblatt-datenbank.de/b ... 23-000_480
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