Anwälte müssen ihre Schriftsätze überprüfen, bevor sie diese über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) verschicken und dürfen nicht auf ihr gut geschultes Personal vertrauen. Übersehen sie Fehler, sind sie verantwortlich, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Streitigkeit um eine versäumte Frist entschieden.
BGH, Beschluss vom: 26.01.2023, Az.: I ZB 42/22).
beA-Prüfpflicht des RA
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https://www.alles-fuer-renos.de/neue-re ... g-zum-bea/
Also wenn ich dann lese, dass ein RA damit argumentiert, dass er ja seine Karte der ReFa gegeben hat, da fällt mir dann auch nichts mehr ein. Oder warum man bei funktionierendem beA faxt 2 StR 39/23
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Guten Morgen,
dass ist eine seeeehr gute Frage... "Bequemlichkeit"?
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Oli
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er kann es ja gerne machen aber das in einem Schriftsatz zu behaupten ist mehr als dämlich. Ist ja genauso wie ich hab zwar die Bank überfallen aber ich brauchte halt grad Geld. Verboten ist leider verboten
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@paralegal6: Mich wundert hier beim beA gar nix mehr. Ich bekam gerade von einem Amtsgericht in NRW einen Schriftsatz aus August (!) per beA. Übermorgen ist hier ein weiterer Verhandlungstermin. Ich hatte mich schon gewundert, dass die Gegenseite keine Stellungnahme zum ersten Termin abgegeben hat. Da hat nun der gegnerische Anwalt einen Schriftsatz an das Sozialgericht geschickt und als Anlage irrtümlich den Schriftsatz für das Amtsgericht beigefügt. Das Amtsgericht schickt uns jetzt beide (!) Schriftsätze, also den an das Sozialgericht, der uns überhaupt nicht betrifft + den Schriftsatz aus August, der als falsche Anlage irrtümlich ans Sozialgericht ging und wo man erst zwei Monate später gemerkt hat, dass der dort gar nicht hingehört.
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https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... l-benennen
Hauptsache wir müssen Schriftstze sinnvoll benennen und vom Gericht komt xyungelöst123irgendwelcheBuchstaben666
dürfen die wegen Datenschutz das eigentlich überhaupt weiterleiten, was das Verfahren nicht betrifft
gabs keine Schriftsatzfrist? würde ich als verspätet rügen und gut
meine Ausgänge sind nach 90 Tagen weg, da könnte ich gar nichts nachvollziehen. Andere kommen in 90 Tagen um die Welt
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Nein, keine Schriftsatzfrist. Das Gericht schreibt nur: "... wird anliegende Abschrift zur Kenntnisnahme übersandt. Dieser Schriftsatz (Schriftsatz vom 31.08.2023) war als Anlage einem Schriftsatz an das Sozialgericht beigefügt. Es wurde deshalb übersehen, dass ein Schreiben zu diesem Verfahren beigefügt war." Der falsche und der richtige Schriftsatz wurde als eine Datei übersandt. Da muss ich jetzt erst eine neue Datei aus dem Teilstück erstellen, bevor ich das an den Mandanten weiterleiten kann. Datenschutz scheint beim Gericht nicht so wichtig zu sein.
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Oh doch, deshalb bekommt man am Telefon nicht immer die gewünschten Auskünfte.
da stimme ich dir zu. Hab das auch schon einem RA (nicht mein Boss) gesteckt, der so arbeitet.paralegal6 hat geschrieben: ↑23.10.2023, 10:02er kann es ja gerne machen aber das in einem Schriftsatz zu behaupten ist mehr als dämlich
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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ich auch, hab bei einer gearbeitet, aber nicht lange, ist mir zu anstrendend
und zum Gericht: meist macht irgend ein RPfl Mist und die Justizang. weiss auch nicht weiter, deswegen kommt nix bei rum
- paralegal6
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https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... t-beim-bea also bei manchen Anwälten frag ich mich wirklich wie die bestanden haben