Anwälte müssen ihre Schriftsätze überprüfen, bevor sie diese über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) verschicken und dürfen nicht auf ihr gut geschultes Personal vertrauen. Übersehen sie Fehler, sind sie verantwortlich, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Streitigkeit um eine versäumte Frist entschieden.
BGH, Beschluss vom: 26.01.2023, Az.: I ZB 42/22).
beA-Prüfpflicht des RA
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Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...

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