Testament
Verfasst: 19.11.2024, 14:48
Hallo zusammen,
der Notar hat die Unterschrift unter einem handschriftlichen Testament beglaubigt. Muss der Notar die Urschrift in amtliche Verwahrung geben? Der Mandant würde die Urschrift nämlich gerne selber aufbewahren. Hab nichts zu handschriftlich beglaubigten Testamenten gefunden.
Vielen Dank im Voraus und
LG

der Notar hat die Unterschrift unter einem handschriftlichen Testament beglaubigt. Muss der Notar die Urschrift in amtliche Verwahrung geben? Der Mandant würde die Urschrift nämlich gerne selber aufbewahren. Hab nichts zu handschriftlich beglaubigten Testamenten gefunden.
Vielen Dank im Voraus und
LG