Vollmachtsnachweis für Finanzierungsgrundschulden
Verfasst: 06.05.2022, 10:41
Moin zusammen,
ich habe da mal eine Frage im Zusammenhang mit Finanzierungsgrundschulden.
Grundsätzlich weiß ich, wie man Finanzierungsgrundschulden handhabt, bin auch schon ein Paar Tage dabei, habe aber den Arbeitgeber gewechselt und hier läuft einiges anders.
Nun zu meiner Frage: Ich kenne es so, dass wenn die Käufer eine Finanzierungsgrundschuld für den Verkäufer unterzeichnen es keines Beifügens eines Nachweises der Vollmacht des Verkäufers für die vollstreckbare Ausfertigung bedarf. Mein neuer Arbeitgeber sagt aber, dass der KV in Ausfertigung an die Finanzierungsgrundschuld angefügt werden muss (Vollmachtsnachweis nur mit Ausfertigung wirksam etc. <= ist mir wohl bekannt).
Wie handhabt ihr das so? Und vorallem gibt es eine Richtlinie oder Vorschrift/Rechtsprechung, in der das niedergeschrieben ist. Das eine vollstreckbare Ausfertigung nichtig sein kann, ist mir bekannt.
Ich entschuldige mich jetzt schon für diese Frage.
Grüße aus Hamburg
KarRis44
ich habe da mal eine Frage im Zusammenhang mit Finanzierungsgrundschulden.
Grundsätzlich weiß ich, wie man Finanzierungsgrundschulden handhabt, bin auch schon ein Paar Tage dabei, habe aber den Arbeitgeber gewechselt und hier läuft einiges anders.
Nun zu meiner Frage: Ich kenne es so, dass wenn die Käufer eine Finanzierungsgrundschuld für den Verkäufer unterzeichnen es keines Beifügens eines Nachweises der Vollmacht des Verkäufers für die vollstreckbare Ausfertigung bedarf. Mein neuer Arbeitgeber sagt aber, dass der KV in Ausfertigung an die Finanzierungsgrundschuld angefügt werden muss (Vollmachtsnachweis nur mit Ausfertigung wirksam etc. <= ist mir wohl bekannt).
Wie handhabt ihr das so? Und vorallem gibt es eine Richtlinie oder Vorschrift/Rechtsprechung, in der das niedergeschrieben ist. Das eine vollstreckbare Ausfertigung nichtig sein kann, ist mir bekannt.
Ich entschuldige mich jetzt schon für diese Frage.
Grüße aus Hamburg
KarRis44