Vollmachtsnachweis für Finanzierungsgrundschulden

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KarRis44
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#1

06.05.2022, 10:41

Moin zusammen,

ich habe da mal eine Frage im Zusammenhang mit Finanzierungsgrundschulden.

Grundsätzlich weiß ich, wie man Finanzierungsgrundschulden handhabt, bin auch schon ein Paar Tage dabei, habe aber den Arbeitgeber gewechselt und hier läuft einiges anders.

Nun zu meiner Frage: Ich kenne es so, dass wenn die Käufer eine Finanzierungsgrundschuld für den Verkäufer unterzeichnen es keines Beifügens eines Nachweises der Vollmacht des Verkäufers für die vollstreckbare Ausfertigung bedarf. Mein neuer Arbeitgeber sagt aber, dass der KV in Ausfertigung an die Finanzierungsgrundschuld angefügt werden muss (Vollmachtsnachweis nur mit Ausfertigung wirksam etc. <= ist mir wohl bekannt).

Wie handhabt ihr das so? Und vorallem gibt es eine Richtlinie oder Vorschrift/Rechtsprechung, in der das niedergeschrieben ist. Das eine vollstreckbare Ausfertigung nichtig sein kann, ist mir bekannt.

Ich entschuldige mich jetzt schon für diese Frage. :mrgreen: :kopfkratz

Grüße aus Hamburg

KarRis44
Milanese
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#2

15.10.2022, 15:15

Die Frage ist zwar schon eine Weile her, bisher ohne Antwort. Ich bin nur durch Zufall darauf gestoßen.
Also eine Ausfertigung der Vollmacht muss der vollstreckbaren Ausfertigung beigefügt werden, weil im Falle der Zwangsvollstreckung die vollstreckbare Ausfertigung zusammen mit der Vollmacht zugestellt werden muss (§ 750 ZPO).
Aus diesem Grunde fügen wir eine Ausfertigung des die Vollmacht enthaltenden Kaufvertrages der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde bei.
Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein nach Hamburg
Milanese
funnyJasmin
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#3

04.11.2022, 15:14

Die Belastungsvollmacht müsste maximal doch nur für eine Zwangsvollstreckung nachgewiesen werden, wenn gegen den Verkäufer vollstreckt werden soll. Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung gilt ja für den jeweiligen Eigentümer, der nach Vollzug des Kaufvertrages ja der Käufer ist und für sich als zukünftiger Eigentümer gehandelt hat.
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stefan2209
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#4

10.11.2022, 09:48

Grundsätzlich sehe ich das so wie funnyJasmin. Dementsprechend fügen wir keine Ausfertigung des die Beleihungsvollmacht enthaltenden Kaufvertrages als Anlage der Finanzierungsgrundschuld bei, es sei denn, das Kreditinstitut wünscht dies explizit so. Dies ist zur Zeit nur bei der National-Bank AG so, wobei diese als Anlage nur eine beglaubigte Ablichtung wünscht.

Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass Kreditinstitute (meiner Meinung nach zu Unrecht) Schwierigkeiten mit Vollstreckungsbehörden haben, denn immer häufiger werden wir im Rahmen von Klauselumschreibungen (und nachdem das Eigentum schon lange auf den Darlehensnehmer/Käufer umgeschrieben ist) gebeten, auch eine Ausfertigung des Kaufvertrages (wegen der Beleihungsvollmacht) beizufügen.
:-) alles im (Siegel-)Lack
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