Nichtigkeit sofort erteilter notarieller Vollstreckungsklausel, RisikoBegrG
Verfasst: 01.06.2020, 13:40
Das Landgericht Münster hat am 10.12.2018 - 5 T 557/18 - eine Entscheidung verkündet, wonach eine sofort erteilte Vollstreckungsklausel nichtig ist und hieran auch der Nachweisverzicht nichts ändert.
Die Entscheidung liegt dem BGH vor V ZB 2/19 (Stand 01.06.2020).
https://openjur.de/u/2152521.html
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muens ... 81210.html
"Im vorliegenden Fall hat der Notar die Vollstreckungsklausel noch am Tag der Beurkundung der Grundschuldbestellung und damit zu einem Zeitpunkt erteilt, zu dem die Kündigung noch nicht erfolgt, zumindest aber die sechsmonatige Kündigungsfrist noch nicht verstrichen sein konnte und damit die Voraussetzungen des § 1193 BGB unzweifelhaft noch nicht vorlagen. Ebenso wie das Amtsgericht geht daher auch die Kammer von der Nichtigkeit der Vollstre- ckungsklausel aus.(Rn.14) Daran ändert auch der von der Schuldnerin erklärte Nachweisverzicht nichts."
Die Entscheidung liegt dem BGH vor V ZB 2/19 (Stand 01.06.2020).
https://openjur.de/u/2152521.html
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muens ... 81210.html