Steuerliche Identifikationsnummer in Veräußerungsanzeig

Hier kannst du wichtige, allgemeine Rechtsprechung speziell für Notarfachangestellte eintragen und suchen. Für Kostenthemen bitte den Extra-Bereich nutzen!
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#1

12.09.2011, 21:43

Hallo zusammen,

kommt es bei euch auch häufig vor, dass die Beteiligten ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht mitteilen? Bislang haben wir den Punkt dann in der Veräußerungsanzeige ausgelassen.

Heute meinte unsere Notarvertreterin, dass es wichtig ist, dass die Nummer eingetragen ist, da der Notar ansonsten in der Haftung ist. (Das FA macht ja keine Probleme, wenn die Nummer fehlt). Wo das genau steht, konnte sie mir nicht sagen. Sie hätte das mal gelesen....

Kann mir jemand von euch weiterhelfen?

Gruß

AnjaZ
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Jupp03/11

#2

12.09.2011, 21:46

Welcher Haftungsgrund soll denn gegeben sein? Frag sie mal.
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#3

12.09.2011, 21:47

Huhu Anja :wink2

Schau mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=60 ... er&start=0" target="blank
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#4

12.09.2011, 22:04

Danke Gruftie,

die Beiträge habe ich schon gelesen, hilft mir mit meiner Frage nicht weiter

@ Jupp:

Das konnte sie mir leider nicht beantworten. Sie meinte, nur mal etwas gelesen zu haben....und da war ich halt verunsichert...
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
naduh

#5

13.09.2011, 08:06

Hallo Anja,
wir fangen jetzt auch an, ab und zu die Identifikationsnummer in der Veräußerungsanzeige einzutragen, aber das kommt nicht immer vor.
Unser Bürovorsteher hatte vor einiger Zeit mit jmd. vom hiesigen FA darüber gesprochen, dort meinte man, es wäre nicht zwingend notwendig und auch keine Pflicht, diese Nummer in der Veräußerungsanzeige einzutragen. Mehr kann ich dir dazu aber leider auch nicht sagen.
Benutzeravatar
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598
Registriert: 01.12.2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg

#6

13.10.2011, 08:26

Da die Angabe in der Veräußerunsanzeige lediglich der Hilfe des Finanzamtes dient, die genannte Person richtig zuordnen zu können, was ja auch bei üblichen Namen wie z. B. Hans Hansen durchaus sinnvoll ist, muss man die Nummer nicht angeben, sofern der Beteiligte diese nicht mitteilt oder sogar nicht mitteilen will.

Gem. § 20 Grunderwerbsteuergesetz heißt es aber, dass die Veräußerungsanzeige beinhalten muss, wie die Steuer-ID des Beteiligten lautet. Eine Haftung würde m. E. erst entstehen, wenn sich der Notar weigert, diese mitzuteilen, das Finanzamt wird sicherlich sonst nachfragen, warum diese nicht angegeben wurde. Wenn man dann sagt, dass der Beteiligte keine hat bzw. diese nicht finden kann, kann dies ja nicht zu Lasten des Notars gehen. Von daher wäre eine Haftung des Notars auszuschließen.

Und wenn da FA recherchiert, werden die sicherlich die richtige Nummer selbst finden.

In der Praxis habe ich bislang auch öfters Beteiligte gehabt, die meinten, nie eine Steuer-ID bekommen zu haben bzw. sogar schon den Fall, dass der Beteiligte diese nicht mitteilen wollte, da er ja sonst ggf. Steuern zu zahlen hätte (?). Hierauf bin ich aber mal nicht näher eingegangen.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
fury02
Forenfachkraft
Beiträge: 245
Registriert: 23.01.2009, 08:14
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#7

10.11.2011, 08:12

Wir fordern die Nummer immer mit einem Formschreiben an, wenn wir den Entwurf des Vertrages übersenden. In dem Formschreiben weisen wir darauf hin, dass es möglicherweise bei der Abwicklung des Vertrages Probleme geben kann, wenn wir die Nummer nicht haben. Das Finanzamt könnte ja die Übersendung der UB zurückstellen, bis es die Nummer hat.
Ist allerdings bisher nicht vorgekommen, die Finanzämter sehen das wohl alle ziemlich locker. Wenn wir die Nummer haben, teilen wir sie mit, ansonsten wars das.
Amtmann
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 15.07.2011, 19:42
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ProNotar
Wohnort: München

#8

20.03.2012, 14:45

Ein Problem könnte entstehen, wenn der Vertrag rückabgewickelt wird, und die Steuer rückerstattet werden soll. Die wird nämlich nur dann rückerstattet (neben weiteren Voraussetzungen), wenn der ursprüngliche Vertrag richtig angezeigt wurde. Und da gibt es mittlerweile die Meinung (nicht meine), dass nur dann richtig angezeigt ist, wenn auch die ID-Nr. angegeben ist.
Jupp03/11

#9

20.03.2012, 14:49

Wobei sich dann die Frage der Wirksamkeit eines Steuerbescheides stellt? :kopfkratz
MoodyMare
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 28.07.2017, 17:03
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#10

21.08.2017, 09:36

Das Thema mit der steuerlichen Identifikationsnummer wurde bei uns früher auch mal so und mal so gehandhabt. Wir hatte sie nicht immer vollständig vorliegen. Aber das hat sich jetzt geändert.

Zu dem Thema gab es neuerlich ein Rundschreiben der Berliner Notarkammer zum Thema "Pflicht zur Ermittlung der Steuer-Identifikationsnummer im Zusammenhang mit der Veräußerungsanzeige nach dem GrEStG" was endlich Klarheit schafft. Zitat: "die Veräußerungsanzeige [ist] nur dann als vollständig i.S.d. § 16 Abs. 5 und § 21 GrEStG zu betrachten ist, wenn die Identifikationsnummer des Veräußerers und des Erwerbers angegeben sind. Das hat ... zur Folge, dass Urkunden, Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften den Beteiligten erst ausgehändigt bzw. erteilt werden dürfen, wenn auch die Steuer-Identifikationsnummer an das Finanzamt gesandt ist." :!:

D.h. die Leute werden von uns darauf hingewiesen, dass keine Abwicklung erfolgen kann, wenn wir die steuerlichen Identifikationsnummern nicht vorliegen haben.

Eine Frage habe ich aber noch an euch:
Nimmt ihr die steuerlichen Identifikationsnummern mit in die Verträge auf? Oder reicht es euch, dass diese in der Akte notiert sind und dann bei der Abwicklung in Veräußerungsanzeige übertragen werden?
Uns hatte sich die Frage gestellt, ob es datenschutzrechtliche Gründe geben könnte, die stuerlichen Identifikationsnummern nicht in den Vertrag mit aufzunehmen. Andererseits haben wir die Erfahrung gemacht, wenn wir die steuerlichen Identifikationsnummern gleich am Anfang mit angeben (nach Adresse usw.) rücken die Mandanten mit den Daten eher und schneller raus, als wenn wir diese "nur" in einem Anschreiben anfordern. Wie handhabt ihr das?
*********************************************************************************************************************************
"Angenehm sind die erledigten Arbeiten." Zitat von Marcus Tullius Cicero :pcwink

"Ich weiss gar nicht was Du beruflich machst." "Ich auch nicht. Ich gehe da einfach hin." :kaffee
Antworten