Stadt kündigt Ausübung gesetzl. Vorkaufsrecht an

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hexe-petri
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#1

13.07.2011, 09:28

Hallo, haben wir einen Kaufvertrag bezgl. 2 Flurstücken beurkundet, wobei es sich bei einem Flurstück um eine kleine Verkehrsfläche von 12 qm handelt.
Nun beabsichtigt wohl die Stadt ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nur für dieses eine Flurstück von 12 qm auszuüben (wird derzeit noch dort geprüft).
Bisher hatten wir hier so einen Fall noch nicht.
Kann mir jemand sagen, wie dann zu verfahren ist?
Auflassungsvormerkung für den Käufer ist bereits eingetragen, Objekt ist lastenfrei.
Für Antworten wäre ich dankbar.
Grüsse vom Niederrhein
hexe-petri
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rebru82
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#2

13.07.2011, 11:07

Meines Erachtens müsste ein Ergänzungsvertrag beurkundet werden, in dem das kleine Flurstück dann aufgrund der Ausübung des Vorkaufsrechtes an die Stadt verkauft wird (also mit Teillöschung der Auflassungsvormerkung) und lediglich der übrige Teil (das andere Flurstück) an den Käufer verkauft wird. Dann wäre die Sache mit zwei KV abzuwickeln.

Aber solch einen Fall, dass das Vorkaufsrecht nur an einem TEilstück ausgeübt werden soll, hatte ich auch noch nicht.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Jupp03/11

#3

13.07.2011, 11:18

Hat die Stadt bereits eine Vertragsabschrift erhalten?
hexe-petri
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#4

14.07.2011, 10:48

Ja natürlich. Heute habe ich eine Durchschrift des Anschreibens der Stadt an den Käufer erhalten, worin die Stadt dem Käufer den Vorschlag auf Kauf einer Teilfläche sowie auf Kauf des kleinen Flurstücks unterbreitet. Sieht so aus, als wenn dann ein ganz neuer Kaufvertrag zustande kommt.
Wenn Stadt und Käufer den Fall geklärt haben und sich für den Kauf/Verkauf entscheiden, wär das Problem ja mit einem neuen Kaufvertrag aus der Welt.
Also warte ich jetzt erst mal ab.
Danke vorerst für die raschen Antworten :D :D :D
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mrsbloom
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#5

18.10.2011, 09:46

Guten Morgen,

muss hier mal anknüpfen. Habe hier einen Kaufvertrag über 4 Flurstücke. Es gibt ein schuldrechtlich vereinbartes Vorkaufsrecht für den Pächter. Dieser hat nun sein Vorkaufsrecht für 3 Flurstücke ausgeübt. Im Kaufvertrag hatte ich ein Rücktrittsrecht für die Beteiligten aufgenommen.

Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen:

- Erwerber anschreiben, ob er vom Vertrag zurücktreten will, oder ob Vertrag nur bezüglich des einen Flurstücks abgewickelt werden soll,
- Veräußerer anschreiben, weil er sein Rücktrittsrecht ausüben muss bezüglich der 3 Flurstücke,
- Urkunde vorbereiten, Beteiligte sind Veräußerer und Vorkaufsberechtigte, es wird erklärt, dass die Vorkaufsberechtigten in den Vertrag
eintreten (???) bezüglich der 3 Flurstücke, Antrag für Auflassungsvormerkung, Auflassung muss neu erklärt werden und eventl. neue Bedingungen
für die Kaufpreiszahlung

oder wird hier ein völlig neuer Kaufvertrag aufgesetzt? (m.E. nicht).

Was meint ihr? Und... hat zufällig jemand ein Muster für so eine Urkunde?

Schon mal herzlichen dank für hoffentlich viele Antworten.... :oops:
Gruß Tina

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Max Frisch
Jupp03/11

#6

18.10.2011, 10:55

Der Rücktritt kann vom Verkäufer gegenüber den Erstkäufer in der Auflassung und weitere Erklärungen nach Ausübung des Vorkaufsrechts erklärt werden. Im übrigen sind in Formularbüchern entsprechende Vorschläge enthalten, die dann ein wenig umzuändern sind, da es ja wohl nicht ein grundbuchlich abgesichertes Vorkaufsrecht gibt.
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mrsbloom
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#7

19.10.2011, 08:02

Lieber Jupp, wenn ich in meinen Formularbüchern etwas gefunden hätte, hätte ich hier nicht gepostet....
trotzdem danke für die Antwort
Gruß Tina

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