Änderung bei der Veräußerungsanzeige

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No.Me.
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#1

27.12.2010, 22:02

Hab heute per Zufall beim DNoti online gelesen, dass seit dem 14.12. in den Veräußerungsanzeigen die steuerliche Identifikationsnummer bzw. Wirtschaftidentifikationsnummer des Verkäufers und des Käufers anzugeben ist. Die Parteien werden sich ja freuen. In Schleswig-Holstien ist auch schon das Formular angepasst worden und kann runtergeladen werden.

Quelle: http://dnoti.de/DOC/2010/BNotK_RS32_%202010.pdf" target="blank
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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Gruftie
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#2

27.12.2010, 22:07

Darüber hab ich mich schon aufgeregt...was sollen wir eigentlich noch alles machen? Vielleicht noch die Konfektionsgrößen der Parteien angeben? :roll:
Zuletzt geändert von Gruftie am 27.12.2010, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

27.12.2010, 22:10

Gruftie hat geschrieben:Vielleicht noch die Konfektionsgrößen der Parteien angeben? :roll
:lolaway sag das bloß nicht zu laut. Bei uns war das Thema heute auch sehr aktiv, unmöglich.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
Jupp03/11

#4

27.12.2010, 22:16

No.Me. hat geschrieben:
Gruftie hat geschrieben:Vielleicht noch die Konfektionsgrößen der Parteien angeben? :roll
:lolaway sag das bloß nicht zu laut. Bei uns war das Thema heute auch sehr aktiv, unmöglich.
fangt mir euren erstmal an :roll:
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Gruftie
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#5

27.12.2010, 22:41

Wieso, willst Du uns ein kleines Schwarzes spendieren? :vogel
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#6

28.12.2010, 08:32

§ 20 Grunderwerbsteuergesetz n.F. ff
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Lena
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#7

28.12.2010, 09:24

Ja, einige Bundesländer haben ihre Vordrucke wohl schon geändert. Bisher sind mir aber nur SH und Sachsen bekannt.

Bei denjenigen wo es noch keine neuen Vordrucke gibt reicht es auch die ID im Anschreiben und der Urkunde aufzuführen. Einige Bundesländer erlauben auch, dass man die ID per Hand im VOrdruck reinschreibt (und dann einfach den Vordruck so oft wie nötig kopiert)

Hat jemand aus einem anderen Bundesland schon einen geänderten offiziellen Vordruck? Wäre nett wenn derjenige mit eine QUelle zum downloaden nennen oder mir einen per Mail zusenden könnte. Danke schön!
Liebe Grüße
Lena

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#8

28.12.2010, 20:40

Hab gerade mal nachgeschaut. Bislang habe ich nur neue Formulare in SH und Sachsen gefunden. Alle anderen haben wohl noch alte.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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#9

29.12.2010, 11:12

Könntest du den entsprechenden Link mal reinstellen? Danke schonmal!
Gruß Tina

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#10

29.12.2010, 11:54

@mrsbloom Welchen Link meinst du?

Wo du die neuen Veräußerungsanzeigen herholst?

Für Schleswig-Holstein:
http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/ ... _node.html" target="blank

Für Sachsen:
http://www.steuern.sachsen.de/2311.html#article2313" target="blank
und dann unter Amtliche VOrdrucke - Veräußerungsanzeige

Niedersachsen - und auch die anderen Bundesländer haben noch keine neuen Vordrucke online.
Die "begnügen" sich mit den Angaben im Anschreiben bzw. auf der Urkunde.
Liebe Grüße
Lena

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